CESNI-Sitzung vom 13. Oktober 2020

30/10/2020

Der Europäische Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) hielt am Dienstag, dem 13. Oktober 2020, mit seinem Vorsitzenden, Herrn Dabrowski, und Mitgliedern des Sekretariats in Straßburg eine Online-Sitzung ab. An der Sitzung nahmen elf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei und die Tschechische Republik) sowie die Europäische Kommission, die Flusskommissionen (für Donau, Mosel, Rhein und Save), sechs anerkannte Verbände (CEMT, EBU, ESO, ETF, GERC, IVR) und die Ukraine (als Beobachterstaat) teil.

Die CESNI-Sitzung bot Gelegenheit zur Diskussion über die derzeitigen und künftigen Tätigkeiten des Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen in den Bereichen technische Vorschriften für Binnenschiffe (CESNI/PT), Berufsbefähigungen (CESNI/QP) und Informationstechnologien (CESNI/TI). In der Sitzung erfolgte die Annahme mehrerer Standards und verschiedener Dokumente.

 

(Quelle: CESNI-Sekretariat)

 

Annahme des ES-TRIN 2021 und wichtige Aktualisierungen im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe

 

Der Ausschuss nahm die Edition 2021/1 des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) an. Diese neue Edition des Standards, die die Edition 2019 ablöst, war zur Einführung wichtiger Änderungen notwendig geworden, die insbesondere Anforderungen in folgenden Bereichen betreffen:

  • Sicherheitsabstand, Freibord und Tiefgangsanzeiger;
  • Senkung der beiden Lärmgrenzwerte für Schiffe in Fahrt und stillliegende Schiffe;
  • tragbare Feuerlöscher;
  • Lithium-Ionen-Akkumulatoren;
  • Bereitstellung und Benutzung individueller Gehörschutzmittel;
  • Türen in Wohnungen;
  • elektrischer Betriebsraum von Fahrgastschiffen;
  • Ausrüstung von Sportbooten;
  • Übergangsbestimmungen in Bezug auf:
  • • fest installierte Feuerlöschanlagen;

    • Antriebssysteme von Fahrgastschiffen;

    • europäische und internationale Normen für Fahrzeuge, die ausschließlich auf Wasserstraßen außerhalb des Rheins fahren;

  • Flüssiggasversorgung (LNG);
  • Klarstellungen zur Gültigkeit des Unionszeugnisses auf dem Rhein;
  • Anerkennung eines Spezialankers mit verminderter Ankermasse.

 

Es sei daran erinnert, dass der ES-TRIN an sich nicht verbindlich ist. Um diesen Standard zur Anwendung zu bringen, können die Europäische Union (EU), die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und andere internationale Organisationen oder Drittstaaten in ihren jeweiligen Rechtsrahmen auf den Standard verweisen.

Die EU und die ZKR beabsichtigen, den ES-TRIN 2021/1 auf koordinierte Art und Weise ab dem 1. Januar 2022 durch einen Verweis in ihren jeweiligen Regelwerken in Kraft zu setzen.

Der CESNI nahm ferner Kenntnis vom aktualisierten Dokument zu häufig gestellten Fragen (FAQ), das den Akteuren des Sektors bei Verständnis und Umsetzung der Anforderungen an Binnenschiffsmotoren nach der Emissionsverordnung (EU) 2016/1628 für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NRMM) und nach dem ES-TRIN dienlich sein soll. Die neue Ausgabe 2020 enthält:

  • Klarstellungen zu den Fristen für Übergangsmotoren mit einer Leistung von weniger als 300 kW und
  • Informationen zu Motoren, die als Teil eines integrierten elektrischen, hybriden oder anderen alternativen Antriebssystems verwendet werden.

 

Schließlich wurde die Webseite listes.cesni.eu durch die Aufnahme verfügbarer Motoren der EU-Stufe V und anerkannter technischer Dienste aktualisiert. Die Aufstellung der verfügbaren Motoren umfasst acht Hersteller, die 19 verschiedene Arten genehmigter Motoren bis zu einer Leistung von 530 kW liefern können.

 

Erstes FAQ-Dokument und andere Tätigkeiten im Bereich Berufsbefähigungen

 

Der CESNI nahm Kenntnis von den Antworten auf die ersten FAQ im Bereich Berufsbefähigungen, die von der Arbeitsgruppe CESNI/QP erstellt wurden:

  • Eine erste Frage bezieht sich auf die Befähigungsstandards (ES-QIN, Teil I) für Seiteneinsteiger, die die Befähigung als Schiffsführer erlangen möchten, und betrifft eine redaktionelle Klarstellung;
  • Die anderen FAQ stehen im Zusammenhang mit den Standards für Muster von Besatzungsdokumenten (ES-QIN, Teil V). Sie zielen auf die Klärung von Fragen in Verbindung mit der Bearbeitung von Dokumenten ab und richten sich daher in erster Linie an die zuständigen Behörden, die diese neuen Dokumente ab Januar 2022 auszustellen haben.

 

Der Ausschuss stimmte der Veröffentlichung dieser FAQ auf der speziellen CESNI/QP-Webseite zu.

Weitere FAQ befinden sich in der Arbeitsgruppe CESNI/QP in Vorbereitung, insbesondere in Bezug auf die Standards für die Zulassung von Simulatoren.

Die betreffenden FAQ sollen die Anwendung der Standards erleichtern und eine einheitliche Auslegung durch die betroffenen Parteien fördern.

Des Weiteren werden zwei neue Standards, die Anfang dieses Jahres fertiggestellt wurden (Standards für die grundlegende Sicherheitsausbildung von Decksleuten und Standards für Standardredewendungen in vier Sprachen (siehe Pressemitteilung des CESNI vom 30. April 2020)) zur Annahme auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 15. April 2021 gesetzt. Binnenschifffahrtsschulen und Ausbildungseinrichtungen können sie jedoch bereits ab sofort in ihren Programmen einsetzen.

Der Ausschuss wurde darüber hinaus über die bedeutenden Fortschritte bei den Arbeiten der nichtständigen Arbeitsgruppen informiert:

  • Im Bereich des Qualitätsmanagements dürften die Entwürfe für Standards für Musterprüfungen sowie für die praktische Prüfung auf Betriebsebene im Frühjahr 2021 fertiggestellt werden.
  • Auf dem Gebiet der Besatzungsanforderungen wurde eine Roadmap für die Ausarbeitung europäischer Vorschriften erstellt. Damit wird an die von den Sozialpartnern 2019 veröffentlichte TASCS-Studie und die intensiven Diskussionen angeknüpft, die es mit Blick auf einen Weg hin zu modernen Besatzungsanforderungen aufzugreifen galt. Die Sachverständigen des CESNI haben die verschiedenen Punkte herausgearbeitet, die für die Erstellung eines neuen Rahmens einer Prüfung bedürfen (darunter: Anwendungsbereich, Festlegung der wichtigsten Schiffstypen, Festlegung der technischen Fahrzeugmerkmale, Frage der „Flexibilität“). Die Sachverständigen werden zu allen Punkten fachliche Beratung bereitstellen.

 

Annahme des Test Standards für Inland AIS 2021/3.0 und Beratungen über den ES-RIS und die ERDMS-Datenbank

 

Der CESNI begrüßte den erfolgreichen Abschluss der mehr als einjährigen gemeinsamen Bemühungen der verschiedenen Arbeitsgruppen (PT und TI) im Bereich der Informationstechnologien zur Aktualisierung des Test Standards für Inland AIS. Dieser Standard enthält die Anforderungen an Betrieb, Leistung, Prüfmethoden und erforderliche Prüfergebnisse für Inland AIS Schiffsstationen. Die in der Sitzung vom 13. Oktober angenommene neue Edition 2021/3.0 des Standards berücksichtigt die technischen Entwicklungen der Internationalen Fernmeldeunion und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission. Der CESNI befürwortete die Anwendung dieses Standards ab dem 1. Januar 2022.

Zur Erinnerung: Der Test Standard für Inland AIS ist an sich nicht verbindlich. Um diesen Standard zur Anwendung zu bringen, können die Europäische Union, die ZKR und andere internationale Organisationen oder Drittstaaten in ihren jeweiligen Rechtsrahmen auf den Standard verweisen.

Der Ausschuss führte auch eine erste Lesung des ES-RIS (European Standard for River Information Services/Europäischer Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste) durch, der alle fünf derzeitigen Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) und deren Anhänge in einem einzigen Dokument vereint:

  • den Standard für ein System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen,
  • den Standard für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme,
  • den Test Standard für Inland AIS,
  • den Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt und schließlich
  • den Standard für Nachrichten an die Binnenschifffahrt.

 

Dieses Dokument wird die Implementierung der RIS erleichtern und die Vereinheitlichung in den Rechtsrahmen von Europäischer Union und ZKR fördern. Die Annahme durch den CESNI erfolgt voraussichtlich im April 2021.

Durch eine regelmäßige Aktualisierung des ES-RIS soll den technologischen Innovationen und den Anforderungen in der Binnenschifffahrt Rechnung getragen werden. Der CESNI hat daher die Annahme neuer Versionen des Standards in einem Zweijahresrhythmus beschlossen. Zu diesem Zweck hat der Ausschuss eine Roadmap verabschiedet, die die Annahme einer zweiten Edition des ES-RIS im Oktober 2022 gleichzeitig mit dem ES-TRIN, dem Pendant für technische Vorschriften für Binnenschiffe, vorsieht.

Schließlich erinnerte der CESNI an den Nutzen einer zentralen Datenbank, die alle RIS-Referenzcodes enthält und in der die wichtigsten Einrichtungen auf europäischen Binnenwasserstraßen geolokalisiert sind. Diese Datenbank mit der Bezeichnung ERDMS (European Reference Data Management System/Europäisches Referenzdatenverwaltungssystem) stellt eine wichtige Komponente in der Entwicklung von RSI dar und trägt wesentlich zur Gewährleistung von Sicherheit und Prosperität der Binnenschifffahrt bei. Im Rahmen seines Arbeitsprogramms nahm der CESNI einen Bericht mit Vorschlägen zur Verbesserung der Datenqualität in der Datenbank und des Serviceniveaus des Betreibers sowie für die Weiterentwicklung der diesbezüglichen Steuerung an. Ziel ist es, diese Datenbank flexibler an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen zu können.

 

Halbzeitbewertung des Arbeitsprogramms 2019-2021

 

Im April 2020 ersuchte der Ausschuss seine Arbeitsgruppen um eine Halbzeitbewertung des Arbeitsprogramms 2019-2021 und um begründete Vorschläge für Anpassungen, einschließlich geänderter Prioritäten, um dringende Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zu behandeln, ohne jedoch die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsziele zu gefährden. Am 13. Oktober nahm der CESNI von der Halbzeitbewertung der Arbeitsgruppen Kenntnis und billigte die vorgeschlagenen Änderungen.

In den drei Arbeitsgruppen CESNI/PT, CESNI/QP and CESNI/TI ist die Mehrzahl der Aufgaben noch in Bearbeitung; einige sind bereits abgeschlossen. Die gegenwärtige COVID-19-Pandemie erschwert und verzögert jedoch zum Teil den Fortschritt der Arbeiten und die Durchführung bestimmter Aufgaben.

Über ihr Arbeitsprogramm hinaus hat sich die Arbeitsgruppe CESNI/PT mit sensiblen Themen befasst, wie z. B. der Sicherheit von Lithium-Ionen-Akkumulatoren und der Einleitung von Abwässern durch Fahrgastschiffe. Die Aufmerksamkeit des Ausschusses wurde auch auf die möglichen neuen Anforderungen im ES-TRIN gelenkt, insbesondere mit Blick auf ihre Auswirkungen auf bestehende Schiffe im Rahmen der Erholung nach der COVID-19-Pandemie. Angesichts der anhaltenden Gesundheitskrise wurden auch konkrete Vorschläge geäußert, verschiedenen Aufgaben eine geringere Priorität einzuräumen. Es sollten jedoch nur begrenzt Aufgaben verschoben werden.

Die Arbeitsgruppe CESNI/QP hielt eine Anpassung des Arbeitsprogramms nicht für erforderlich. Gleichwohl hatte sie in der aktuellen Situation festgestellt, dass es von Interesse sein könnte, E-Learning-Aktivitäten mehr Aufmerksamkeit zu schenken, da diese sich während der Schließung der Ausbildungseinrichtungen/Schulen als besonders wichtig erwiesen hatten. Die Arbeitsgruppe verständigte sich auf die Notwendigkeit, ein besseres Verständnis des individuellen Fortschritts von E-Learning-Konzepten zu erlangen und den Fortschritt von Blended Learning in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu evaluieren.

Was CESNI/TI betrifft, so wurde die Integration der ehemaligen RIS-Expertengruppen erfolgreich durchgeführt und die neue Struktur ist jetzt seit Januar 2020 funktionsfähig. Neben dem Arbeitsprogramm befasste sich die Arbeitsgruppe hauptsächlich mit der Ausarbeitung des ES-RIS, eines Kompendiums der bestehenden RIS-Standards. Die Arbeitsgruppe CESNI/TI prüfte, änderte und ergänzte den Vorentwurf der Halbzeitbewertung des Arbeitsprogramms. Vorschläge zur Anpassung des Arbeitsprogramms wurden nicht gemacht.

 

Workshop zur Datenerhebung über wesentliche Unfälle in der Binnenschifffahrt

 

Der CESNI-Workshop zur Datenerhebung über Unfälle in der Binnenschifffahrt fand am 12. Oktober (nachmittags) online unter Beteiligung von mehr als 70 Gästen und Referenten statt.

Das Ziel des Workshops bestand im Wesentlichen darin, unterschiedliche Interessengruppen (Mitgliedstaaten, Versicherungsunternehmen, EUROSTAT, Wissenschaftsvertreter usw.) mit einem unterschiedlichen Verständnis des Themas Unfalldatenerhebung an einen Tisch zu bringen. Es bestand die Gelegenheit zum Austausch über bestehende Datenerhebungsmethoden, Datennutzung und -analyse, bestehende Schwachpunkte, aber auch bewährte Verfahren.
Die Teilnehmer konnten solide und breit gefächerte Kenntnisse zum Thema erwerben. Es erfolgte eine Vorstellung der verschiedenen Methoden und statistischen Konzepte sowie der Arbeit der Plattform Zero Incidents (PZI) und der Task Force von EUROSTAT – gute Beispiele, die in Richtung einer stärkeren Vereinheitlichung der europaweiten Unfalldatenerhebung weisen, die wünschenswert wäre, aber noch der Umsetzung bedarf. Eine besondere Herausforderung sahen die Teilnehmer darin, die richtige Balance zwischen Vollständigkeit und Qualität der Daten zu finden. Es wurde vorgeschlagen, dass ein erster Schritt in der Entwicklung eines Mindestdatensatzes bestehen könnte, der einfach genug sein sollte, um zur Bereitstellung qualitativ hochwertiger Daten zu motivieren, aber auch ausreichend umfangreich, um genügend Daten für die Analyse von Ursachen und die Ableitung von Erkenntnissen zu erhalten.

Bei einer offenen Diskussion am Ende des Workshops zeigten sich Unterschiede zwischen den Teilnehmern hinsichtlich Zweck und Beweggrund für die Unfalldatenerhebung. Die Bedeutung der Frage „Warum erheben wir welche Daten?“ wurde von fast allen Teilnehmern hervorgehoben. Allen gemeinsam war das Ziel, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und die Sicherheit der Binnenschifffahrt zu verbessern; allein bei den Methoden, den Instrumenten und dem Einsatz der Datenbanken waren einige Unterschiede zu erkennen.

Gemäß EUROSTAT ist in naher Zukunft keine Regelung auf EU-Ebene geplant. Die Arbeit des CESNI als Plattform für den Austausch und als Ausschuss für die Verabschiedung von Standards in der Binnenschifffahrt könnte in diesem Zusammenhang von erheblichem Nutzen sein.

 

Anerkennung des Europäischen Verbands der Binnenhäfen (EVB/EFIP)

 

Der CESNI freute sich, dem EVB den Status eines anerkannten nichtstaatlichen Verbandes gewähren zu können, und lud diesen ein, sich künftig an seinen Arbeiten, insbesondere im Bereich der Informationstechnologien, zu beteiligen.

Der EVB vereint fast 200 Binnenhäfen und Hafenbehörden in 18 Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Serbien und der Ukraine. Er stärkt und fördert die wichtige Rolle der Binnenhäfen als Knotenpunkte für den intermodalen Transport, die den Straßen-, Schienen-, See- und Binnenschiffsverkehr miteinander verknüpfen.

Der EVB verfolgt aktiv alle Entwicklungen im Bereich der europäischen Verkehrs- und Umweltpolitik, die für die Binnenhäfen und ihr Umfeld von Bedeutung sind, und vertritt Letztere gegenüber den EU-Institutionen. Er vertritt die Binnenhäfen ferner bei anderen nationalen und internationalen Organisationen, die mit Verkehrsfragen befasst sind, wie z. B. der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, der ZKR und der Donaukommission. In dieser Funktion entwickelt und präsentiert der EVB gemeinsame Standpunkte zu europapolitischen Fragen, die für die Binnenhäfen und ihr wirtschaftliches und geschäftliches Umfeld von Bedeutung sind.

 

Kommende Sitzungen und Veranstaltungen

 

Die nächste Sitzung des CESNI ist für den 15. April 2021 in Straßburg terminiert. Sollten sich die Dinge wie erhofft entwickeln, freut sich der Ausschuss darauf, seine Mitglieder wieder im Palais du Rhin willkommen zu heißen.

Anlässlich des 5. Jahrestags des CESNI, dessen Gründung und erste Sitzung im Juni 2015 stattfand, wurden für das Jahr 2020 verschiedene Kommunikationsmaßnahmen entwickelt. In den kommenden Wochen wird über die sozialen Medien, per E-Mail und auf der CESNI-Website eine Pressemitteilung zum Jahrestag sowie ein Quiz über den CESNI herausgegeben werden. Der Test stellt eine Möglichkeit dar, sein Wissen über den CESNI auf unterhaltsame Weise zu testen, während er zugleich die Erfolge vor Augen führt, die der Ausschuss in den fünf Jahren seines Bestehens erzielt hat.

Die besondere Veranstaltung für Binnenschifffahrtsschulen und Ausbildungseinrichtungen, die ursprünglich für November 2020 geplant war, wird auf 2021 verschoben. Um das Bewusstsein für die Aufgaben und Tätigkeiten des Ausschusses in der europäischen Binnenschifffahrt zu schärfen und den Meinungsaustausch darüber zu fördern, soll diese Veranstaltung in Zusammenarbeit mit EDINNA, den Sozialpartnern und mehreren lokalen Akteuren organisiert werden. Weitere Informationen zu dieser Initiative werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.