Erste gemeinsame Tagung der Prüfungskommissionen für Berufsbefähigungen

07/09/2018

 

Paris, den 7. September 2018 – Am 4. und 5. September 2018 fand in Paris die erste gemeinsame Tagung der Prüfungskommissionen, die für die Beurteilung der Mitglieder der Decksmannschaften in der Binnenschifffahrt zuständig sind, statt. Diese Veranstaltung unter der Schirmherrschaft des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards in der Binnenschifffahrt (CESNI) war die erste ihrer Art, die zu Beginn einer neuen Ära im Bereich der Berufsbefähigungen in der Binnenschifffahrt abgehalten wurde.

 

Fast 50 Sachverständige aus neun Mitgliedstaaten des CESNI sowie von drei Fluss­kommissionen beantworteten eine Vielzahl von Fragen zur praktischen Anwendung der Standardentwürfe für Befähigungen und praktische Prüfungen und führten in mehreren Diskussionsrunden einen intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch.

 

Die Teilnehmer wurden von Francois Alabrune, Leiter der französischen Delegation bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), und dem Gastgeber der Tagung, Generaldirektor Jean-Marie Aurand von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), begrüßt. Botschafter Alabrune betonte insbesondere die Schlüsselrolle der vorge­schlagenen Standards – die im November 2018 vom CESNI angenommen werden sollen – bei der Angleichung der Regelwerke auf europäischer Ebene, auch auf der Rhein- und Donauachse, und forderte eine weitere enge Zusammenarbeit innerhalb des CESNI zwecks harmonisierter Anwendung der Standards. Vojtech Dabrowski, Sachverständiger der tschechischen Delegation, leitete die Tagung kenntnisreich und effizient.

 

Am Ende der zweitägigen Tagung waren rund 30 von den Sachverständigen eingereichte Fragen zur Anwendung der neuen Richtlinie 2017/2397 und zu den in der Richtlinie und den künftigen Rheinschifffahrtsverordnungen genannten Arbeiten des CESNI weitgehend geklärt. Die sachkundigen Diskussionen über die Anwendung der Standards im Zusammenhang mit den neuen Rechtsinstrumenten generierten zudem zahlreiche Vorschläge für eine abge­stimmte Umsetzung.

 

Darüber hinaus bot die Tagung Gelegenheit, die Experten aus der Praxis über die Arbeits­weise des CESNI, die Entwicklung der internationalen Regelwerke und das voraussichtliche Inkrafttreten der CESNI-Standards im Januar 2020 zu informieren. Zwar hat der CESNI eine Konvergenz der rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa erzielt, doch ist nun die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie und eine Änderung der von den Fluss­kommissionen angewandten Vorschriften notwendig, um ein hohes Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten, ein hohes Qualifikationsniveau zu gewährleisten und gleiche Ausgangs­bedingungen in der Binnenschifffahrt sicherzustellen. Besonders hervorgehoben wurde die Rolle der Sachverständigen der Prüfungskommissionen bei dieser Umsetzung sowie bei der Förderung von Innovationen.

 

Während der Tagung bestand auch genügend Zeit für den persönlichen Austausch mit den internationalen Fachkollegen, wozu auch das interessante Rahmenprogramm der französischen Gastgeber und das besondere Ambiente der Stadt Paris beitrugen. Die so aufgebauten oder erneuerten Kontakte werden zweifelsohne die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sachverständigen fördern.

 

Die Ergebnisse werden in einem Bericht über die Anwendung der Befähigungsstandards veröffentlicht. Sie könnten auch die weitere Arbeit im CESNI inhaltlich bereichern, u. a. im Hinblick auf die Festlegung des Arbeitsprogramms des Ausschusses für 2019-2021, das in der nächsten Ausschusssitzung im November 2018 erörtert werden soll.