CESNI-Sitzung vom 10. April 2025

10/04/2025

Am 10. April 2025 fand in Straßburg (Frankreich) unter dem Vorsitz von Herrn Ivan Bilić-Prcić, Vertreter Kroatiens, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt.
 
Die Mitgliedstaaten nahmen eine Reihe von Dokumenten an: Erläuterungen zum ES-TRIN 2025, eine Broschüre über die Verwendung von Spurführungsassistenten (TGAIN), eine Übersicht der Unterschiede zwischen dem ES-RIS 2023/1 und 2025/1 sowie Leitlinien für die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der RIS. Diese Dokumente werden bis Ende Mai, etwa einen Monat nach ihrer Annahme, auf der CESNI-Website veröffentlicht.
 

Quelle: CESNI

 
Technische Vorschriften für Binnenschiffe
 
In diesem Bereich hat der CESNI Erläuterungen zur Dokumentation der Neuerungen im ES-TRIN 2025/1 (Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe) angenommen. Der ES-TRIN 2025/1 soll bekanntlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Änderungen des ES-TRIN 2025/1 betreffen unter anderem elektrische Antriebssysteme, die Verwendung von Methanol als Brennstoff und in der Höhe verstellbare Steuerhäuser. Die Erläuterungen richten sich in erster Linie an die für Schiffsuntersuchungen zuständigen Untersuchungskommissionen, aber auch an Werften, Schiffsausrüster und -eigner.
 
Des Weiteren hat der CESNI mit der Arbeit an einem Standard für die Messung und Berechnung von Luftschadstoffen begonnen. Ziel ist es, eine anerkannte, zuverlässige und reproduzierbare Methodik zur Messung und Berechnung von Luftschadstoffemissionen vorzulegen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte ein Abschnitt über Treibhausgase und eine Begriffsbestimmung für Emissionsklassen hinzugefügt werden.
 
Der CESNI hat ferner auch die Ausarbeitung des ES-TRIN 2027/1 in Angriff genommen, der 2026 verabschiedet werden soll. Alle Übergangsbestimmungen für bestehende Schiffe sind nun in einer einzigen Tabelle dargestellt. Die Kriterien für die Inanspruchnahme der Übergangsbestimmungen wurden zudem angepasst. So wird bei der Untersuchung nur der technische Zustand des Fahrzeugs berücksichtigt, ohne zwischen einem Fahrzeug mit einem fortlaufend gültigen Attest/Zeugnis und einem Fahrzeug, dessen Attest/Zeugnis nicht fortlaufend gültig war, zu unterscheiden.
 
Übrigens wird der CESNI am 23. September 2025 in Straßburg einen Workshop zum neuen Muster des Binnenschiffszeugnisses abhalten. Weitere Informationen werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben.
 
Berufsbefähigungen
 
Auf der Sitzung am 10. April wurde auch eine Broschüre über den Einsatz von Spurführungsassistenten in der Binnenschifffahrt (TGAIN) verabschiedet. Der TGAIN ist ein System zur selbsttätigen Schiffssteuerung eines Fahrzeugs entlang einer vorgegebenen Fahrspur. Das System soll den Schiffsführer bei seinen Steuerungsaufgaben unterstützen und entlasten.
 
Die Broschüre wurde vom CESNI in Zusammenarbeit mit EDINNA erstellt und enthält wichtige Informationen für die sichere Nutzung eines TGAIN. Sie richtet sich vorrangig an Ausbildungseinrichtungen und Hersteller und dient der Binnenschifffahrt für folgende Zwecke:

  • als Basis-Unterrichtsmaterial für Bildungseinrichtungen,
  • bei der Schulung von Besatzungsmitgliedern, sowohl auf Betriebsebene (Matrose) als auch auf Führungsebene (Schiffsführer),
  • als Basis für Arbeitsanweisungen zu TGAIN,
  • als Impuls für die Diskussion über TGAIN unter Nautikern.

 
Die Broschüre enthält ein konkretes 6-Punkte-Programm, das die Kompetenzen beschreibt, über die ein TGAIN-Bediener verfügen sollte. Der CESNI beabsichtigt, die Befähigungsstandards für die Führungsebene zu überarbeiten, um die für die Nutzung von TGAIN erforderlichen Kompetenzen aufzunehmen.
 
Der CESNI hat auch Leitlinien für Ärzte veröffentlicht, um sie besser darüber aufzuklären, wie der Tauglichkeitsnachweis ausgefüllt werden muss.
 
Im Jahr 2025 wird sich der CESNI schwerpunktmäßig mit den zukünftigen Standards für E-Tools, einem Projekt für eine europäische Datenbank für Schiffsführerprüfungen und den Kompetenzen für den Betrieb von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb befassen.
 
Informationstechnologien
 
Auf der Sitzung im April verabschiedete der CESNI ferner eine Übersicht der Unterschiede zwischen den Ausgaben 2023/1 und 2025/1 des ES-RIS (Europäischer Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste). Wie bekannt, wird das Inkrafttreten des ES-RIS 2025/1 für den 1. Januar 2026 empfohlen.
 
Die Übersicht gibt Auskunft über die wichtigsten Änderungen, die auf diese Weise schnell erkannt werden können, was die Umsetzung des Standards erleichtert. Sie besteht aus fünf Teilen und erläutert im Einzelnen

  • die Änderungen der Spezifikationen im Zusammenhang mit dem elektronischen Kartendarstellungs- und Informationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland ECDIS);
  • die Änderungen der Spezifikationen im Zusammenhang mit der Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt (VTT);
  • die Änderungen der Spezifikationen im Zusammenhang mit den Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NtS);
  • die Änderungen der Spezifikationen im Bereich des Elektronischen Meldens in der Binnenschifffahrt (ERI);
  • die Änderungen an der Struktur des ES-RIS (einschließlich der Hinzufügung eines übergreifenden Teils) sowie verschiedene redaktionelle Korrekturen.

Der CESNI nahm zudem Leitlinien für die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) an. RIS-Daten werden den Schifffahrtsbehörden von den Schiffsführern zur Verfügung gestellt und zu verschiedenen Zwecken verarbeitet, was auch eine Weitergabe an andere Schifffahrtsbehörden, öffentliche Stellen oder private Unternehmen beinhalten kann. Die auf diese Weise erhobenen RIS-Daten werden hauptsächlich zum Zwecke der Sicherheit der Schifffahrt gesammelt. Die Leitlinien sollen eine Definition dessen bieten, was personenbezogene Daten im Zusammenhang mit RIS sind, und die Zwecke auflisten, für die sie verarbeitet werden können.
 
Sitzungsteilnehmer
 
An der Sitzung des Ausschusses nahmen teil:

  • elf Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Tschechische Republik;
  • die Europäische Kommission, die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und die Moselkommission;
  • drei anerkannte Verbände: GERC, ESO, EBU.

Nächste Sitzungen
 
Der Ausschuss tritt an zwei Tagen in Den Haag und Rotterdam (Niederlande) zusammen, und zwar zu folgenden Terminen:

  • Dienstag, 28. Oktober 2025 – CESNI-Sitzung (Den Haag);
  • Mittwoch, 29. Oktober 2025 – Symposium zum 10-jährigen Bestehen des CESNI (Rotterdam).