CESNI-Sitzung vom 6. Juli 2017

06/07/2017

Straßburg, den 6. Juli 2017 – Am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, fand in Straßburg unter dem Vorsitz von Herrn Max Nilles, Vertreter Luxemburgs, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt. An den Beratungen nahmen dreizehn Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, die Moselkommission und die Savakommission sowie vom CESNI anerkannte Verbände teil.

 

Annahme des ES-TRIN 2017/1

Der Ausschuss nahm den neuen Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ES-TRIN 2017/1 an, der die Edition 2015 ersetzt. Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

– Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln von Verbrennungs­motoren (Anpassung des ES-TRIN an die Verordnungen der Europäischen Union),

– elektrische Geräte und Anlagen (Kapitel 10),

– Traditionsfahrzeuge (Kapitel 24).

Der ES-TRIN ist per se nicht bindend. Damit dieser Standard anwendbar wird, können die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die Europäische Union, weitere internationale Organisationen oder Drittländer in ihrem jeweiligen Rechtsrahmen darauf verweisen.

Die ZKR und die EU planen eine koordinierte Inkraftsetzung des ES-TRIN 2017/1 mit Wirkung zum 7. Oktober 2018 mittels Verweises in ihrem jeweiligen Rechtsrahmen.

 

Annahme des Test Standards für Inland AIS 2017/2.0

Der Ausschuss nahm in seiner Sitzung am 6. Juli zudem den Test Standard für Inland AIS an, der die Mindestanforderungen an Betrieb, Leistung, Prüfmethoden und erforderliche Prüfergebnisse für Inland AIS Geräte beschreibt.

Das Automatische Identifikationssystem (AIS) wurde ursprünglich in der Seeschifffahrt von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) entwickelt.

Zur Erfüllung der besonderen Ansprüche der Binnenschifffahrt wurde AIS zum Standard für die Schiffsverfolgung und Aufspürung in der Binnenschifffahrt (VTT-Standard) weiterentwickelt, wobei die volle Kompatibilität mit dem von der IMO entwickelten AIS für die Seeschifffahrt sowie mit bereits bestehenden Standards für die Binnenschifffahrt gewahrt wurde.

Neben dem VTT-Standard sollten auch die Mindestanforderungen an Betrieb, Leistung, Prüfmethoden und erforderliche Prüfergebnisse für Inland AIS Schiffsstationen einheitlich festgelegt werden.

Der vom CESNI angenommene Test Standard für Inland AIS kommt diesem Erfordernis nach und fügt sich voll und ganz in den vom ES-TRIN vorgegebenen Rahmen ein. Tatsächlich wird auf diesen Standard in Artikel 1.01 Nummer 7.11 ES-TRIN verwiesen.

Zur Verbesserung der Sicherheit der Rheinschifffahrt hat die ZKR mit Wirkung zum 1. Dezember 2014 eine Ausrüstungsverpflichtung mit Inland AIS-Geräten eingeführt.

Der technische Inhalt stimmt mit dem des Test Standards für Inland AIS, Edition 2.0, gemäß Beschluss ZKR 2012-II-20 vom 29. November 2012 überein. Aus diesem Grund wird dieser Standard als Edition 2.0 veröffentlicht.

 

Einräumung des Status eines Beobachterstaates an die Republik Serbien

 Der Ausschuss gab dem Antrag der Republik Serbien auf Gewährung des Status eines Beobachterstaates durch den CESNI einstimmig statt. Der Ausschuss hatte die Modalitäten für die Einräumung dieses Status in dem Bestreben nach Öffnung für alle betroffenen Parteien im Bereich der Binnenschifffahrt im vergangenen März festgelegt. Der Status eines Beobachterstaates ermöglicht es allen Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, an den Sitzungen des Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen teilzunehmen.

Die Exzellenz und Expertise der Republik Serbien im Bereich der Binnenschifffahrt werden die Arbeiten des CESNI auf wertvolle Art bereichern. Als Mitglied der Donau- und der Savakommission sowie der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) hatte die Republik Serbien bereits 2001 ein Interesse an einheitlichen internationalen Vorschriften für die Binnenschifffahrt gezeigt, als sie den Status eines Beobachterstaates bei der ZKR erwarb.

Der Ausschuss äußerte sich sehr zufrieden über diese erste Anerkennung, die den Auftakt zur baldigen Anerkennung weiterer Drittstaaten bildet.

 

Standards für die Berufsbefähigungen

Mit Genugtuung nahm der Ausschuss von der am 27. Juni 2017 zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission erzielten informellen Einigung hinsichtlich der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsbefähigungen Kenntnis. Die Ergebnisse dieser informellen Einigung müssen in den entsprechenden CESNI-Standards, die derzeit ausgearbeitet werden, berücksichtigt werden.

Der Ausschuss zog Bilanz über die laufenden Arbeiten zu den Berufsqualifikationen.

Im Mai 2017 hatte die ständige Arbeitsgruppe für Berufsbefähigungen am Sitz der Donaukommission in Budapest getagt, um die ersten Entwürfe der Befähigungsstandards zu prüfen, die im Rahmen des Entwurfs einer europäischen Richtlinie (EU) über die Anerkennung von Berufsbefähigungen in der Binnenschifffahrt entwickelt wurden.

Was die medizinischen Standards angeht, so trat die Sachverständigengruppe am Nachmittag des 6. Juli in Straßburg zusammen, um die eingereichten Bemerkungen zum Standardentwurf über medizinische Tauglichkeitskriterien für Mitglieder einer Decksmannschaft in der Binnenschifffahrt zu prüfen. Neben den Mitgliedstaaten und den internationalen Organisationen wurden auch die nationalen Augenheilkundeinstitute und Sachverständige für die ärztliche Untersuchung von Decksmannschaftsmitgliedern konsultiert, wodurch die Standards möglichst genau auf die Realität an Bord zugeschnitten werden konnten.

Des Weiteren hatte die nichtständige Arbeitsgruppe für Simulatorenstandards im Juni 2017 in Duisburg (Deutschland) getagt. Der Ausschuss begrüßte die in der Arbeitsgruppe erzielte Einigung der Sachverständigen über die technischen Vorschriften für Fahrsimulatoren. Die nichtständige Arbeitsgruppe wird sich fortan mit der Identifizierung der Teststandards für sämtliche technischen Vorschriften befassen. Die nächste Sitzung findet am 12. und 13. September 2017 in Harlingen (Niederlande) statt.