10/04/2018
Straßburg, den 10. April 2018 – Am Dienstag, dem 10. April 2018, fand in Straßburg unter dem Vorsitz von Frau Lucia Luijten, Vertreterin der Niederlande, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt. An den Beratungen nahmen elf Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die Savakommission sowie mehrere vom CESNI anerkannte Verbände teil.
Technische Vorschriften für Binnenschiffe
Die Erläuterungen zu den mit dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN), Ausgabe 2017/1, eingeführten Änderungen wurden mit Zustimmung des Ausschusses online gestellt. Diese Übersicht soll die diesen ES-TRIN-Änderungen zugrunde liegenden Bedürfnisse sowie die Alternativen und Konsequenzen der mit dem ES-TRIN 2017/1 eingeführten Änderungen dokumentieren. Der Ausschuss hob den Nutzen dieser Erläuterungen hervor, die zu einer transparenten Information der Interessengruppen und der Öffentlichkeit beitragen.
Der Ausschuss nahm zudem eine erste Prüfung des Entwurfs des ES-TRIN 2019/1 vor, der ihm von der Arbeitsgruppe für technische Vorschriften unterbreitet worden war. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere automatische externe Defibrillatoren, Feuerlöschanlagen, Sonderbestimmungen für elektrische Antriebe (Kapitel 11) und verschiedene Anpassungen der Übergangsbestimmungen. Der Ausschuss beschloss, diesen Entwurf zur Annahme auf die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung (November 2018) zu setzen.
Berufsbefähigungen
Der Ausschuss prüfte erstmals die Entwürfe für Standards im Bereich der Berufsbefähigungen, die von seiner Arbeitsgruppe für Berufsbefähigungen und seinen nichtständigen Sachverständigengruppen ausgearbeitet wurden. Diese Standards könnten als delegierte Rechtsakte in die Richtlinie 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt aufgenommen werden. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt wird die Standards auch in ihr eigenes Regelwerk aufnehmen.
Der Ausschuss billigte die Aufnahme folgender Standardentwürfe in die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung:
Standards für medizinische Tauglichkeit
Befähigungsstandards
Standards für praktische Prüfungen
Standards für die Zulassung von Simulatoren
In der Arbeitsgruppe wird weiterhin an der Ausarbeitung der für den Nachweis der verschiedenen Befähigungen und Fertigkeiten erforderlichen Zeugnismuster gearbeitet.
Arbeitsprogramm
Der Ausschuss nahm sein überarbeitetes Arbeitsprogramm 2016-2018 für den Teil „Berufsbefähigungen“ förmlich an. Dieses überarbeitete Arbeitsprogramm trägt den Änderungen Rechnung, die im Zuge der Beratungen über die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgenommen wurden.
Mit Blick auf die Zukunft lud der Ausschuss die Staaten, internationalen Organisationen und anerkannten Verbände ein, ihre Themenvorschläge für das nächste Arbeitsprogramm (2019-2021) einzureichen. Die Prüfung der Vorschläge wurde den Arbeitsgruppen übertragen, die vor und nach dem Sommer zusammentreten werden, um einen Entwurf des Arbeitsprogramms auszuarbeiten, der dem Ausschuss auf seiner nächsten Sitzung (November 2018) zur Annahme vorgelegt werden soll.
Erstmals seit seiner Einrichtung im Jahr 2015 wird der Ausschuss außerhalb von Straßburg tagen. Auf Einladung der tschechischen Delegation wird er zu seiner nächsten Sitzung am 8. November 2018 in den Räumlichkeiten des Verkehrsministeriums der Tschechischen Republik am Moldauufer zusammentreten.
Alle Termine der CESNI-Sitzungen können auf der Website https://www.cesni.eu/de/evenements/ abgerufen werden.