CESNI-Sitzung vom 28. Oktober 2021

28/10/2021

Der Europäische Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) hielt am Dienstag, dem 28. Oktober 2021, mit seinem Vorsitzenden, Herrn Vojtech Dabrowski, und Mitgliedern des Sekretariats in Straßburg eine Online-Sitzung ab. An der Sitzung nahmen dreizehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei und die Tschechische Republik) sowie die Europäische Kommission, die Flusskommissionen für Donau, Mosel, Rhein (ZKR) und Save, acht anerkannte Verbände (CEMT, EBA, EDINNA, ETF, GERC, IVR, ESO, EBU) und das Vereinigte Königreich und die Ukraine (als Beobachterstaaten) teil.
 
Der CESNI beriet über die laufenden Entwicklungen in seinen Arbeitsgruppen in den Bereichen technische Vorschriften für Binnenschiffe, Berufsbefähigungen und Informationstechnologien. Als wichtigste Ergebnisse der Sitzung vom 28. Oktober sind die Anwendung der Vorschriften über häusliche Abwässer, die Annahme von Musterprüfungen für die Betriebsebene und die Führungsebene und die Annahme des Arbeitsprogramms 2022-2024 zu nennen.
 

Herr Vojtech Dabrowski und Frau Marleen Coenen

 
Tätigkeiten im Bereich der technischen Vorschriften
 
Einrichtungen zum Sammeln und Entsorgen von häuslichen Abwässern
 
Die Einleitung häuslicher Abwässer durch Fahrgastschiffe ist ein wichtiges Thema für den Umweltschutz. Vor diesem Hintergrund bekräftigte der Ausschuss seine Absicht zur Anwendung der Vorschriften über häusliche Abwässer auf bestehende Fahrgastschiffe. So müssen ab 2030 alle Fahrgastschiffe bei der Erneuerung ihres Schiffszeugnisses entweder mit Sammeltanks für häusliche Abwässer oder mit geeigneten Bordkläranlagen ausgestattet sein (Artikel 19.14 des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe – ES-TRIN). Die allgemeine Ausnahmeregelung (für den Fall, dass keine offenkundige Gefahr vorliegt) wird für Fahrgastschiffe über diesen Zeitraum hinaus nicht mehr anwendbar sein. Für Schiffe, auf denen keine Abwässer anfallen, wird jedoch eine Ausnahmeregelung gelten. Dieser gebilligte Ansatz wird in die nächste Ausgabe des ES-TRIN (2023/1) aufgenommen.
 
Annahme einer konsolidierten Fassung des ES-TRIN
 
Der Ausschuss genehmigte redaktionelle Änderungen am ES-TRIN 2021/1 und beschloss, eine konsolidierte Fassung des Standards zu veröffentlichen. Bei den Änderungen handelt es sich um kleinere Anpassungen ohne rechtliche Auswirkungen, die jedoch zu deutlichen sprachlichen Verbesserungen führen. Der ES-TRIN 2021/1 wird am 1. Januar 2022 im Rechtsrahmen der ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt) und der EU (RheinSchUO bzw. Richtlinie (EU) 2016/1629) in Kraft treten.
 
Anstehende Änderungen der Vorschriften für Fahrgastschiffe sowie für alternative Brennstoffe
 
Die nichtständige Arbeitsgruppe CESNI/PT/Pax hat mehrere Änderungen der Vorschriften für Fahrgastschiffe (Kapitel 19) ausgearbeitet, die voraussichtlich in die nächste Ausgabe des ES-TRIN (2023/1) aufgenommen werden. Die Aktualisierung berücksichtigt die von den Untersuchungskommissionen gewonnenen Erfahrungen und die in Bezug auf kleine Fahrgastschiffe geäußerten Bedenken.
 
Die Vorschriften für die Verwendung von Brennstoffzellen auf Binnenschiffen wurde von der nichtständigen Arbeitsgruppe CESNI/PT/FC fertiggestellt. Die Arbeiten zur Speicherung von Methanol und Wasserstoff als Brennstoff sind im Gange.
 
Motoren
 
Parallel zu diesen Arbeiten führen CESNI und EUROMOT regelmäßig Aktualisierungen ihrer häufig gestellten Fragen (FAQ) durch, die dem Binnenschifffahrtssektor helfen sollen, die geltenden Vorschriften für Motoren (Verordnung über nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NRMM) und ES-TRIN) besser zu verstehen und auszulegen. Das Sekretariat führt zudem ein Verzeichnis der Stufe-V-Motoren und hält es auf dem neuesten Stand. Das Verzeichnis ist hier abrufbar: https://listes.cesni.eu/2060-de.html.
 
Tätigkeiten im Bereich Berufsbefähigungen
 
Veröffentlichung von Musterprüfungen für die Betriebsebene (BE) und die Führungsebene (FE)
 
Der CESNI stimmte der Veröffentlichung von Musterprüfungen auf seiner Website www.cesni.eu zu. Die Musterprüfungen für Schiffsführer und Personen, die Matrose, Bootsmann oder Steuermann werden wollen, sollen dazu dienen, für die berufliche Qualifikation in der europäischen Binnenschifffahrt gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen. Die Musterprüfungen wurden bei einer Sitzung der Prüfungskommissionen am 15. September 2021 auch von Fachleuten geprüft und von den Spezialisten dieser Kommissionen für sehr nützlich befunden. Künftige Schüler und Studenten könnten indes enttäuscht sein, da die Veröffentlichung der ebenfalls von den Prüfungskommissionen geprüften Musterantworten vom CESNI nicht genehmigt wurde.
 
Neue Meilensteine für die harmonisierte Prüfung von Befähigungen
 
Während es für die praktische Prüfung von Schiffsführern bereits einen Standard gibt, ist die praktische Prüfung von Besatzungsmitgliedern auf Betriebsebene (Matrose, Bootsmann und Steuermann) auf europäischer Ebene noch nicht geregelt. Der CESNI bekundete seinen Willen, im April 2022 solche Standards zu verabschieden. Europaweit können Schulen, die Prüfungen im Rahmen eines anerkannten Ausbildungsprogramms anbieten, und Prüfungskommissionen, die unter Aufsicht von Verwaltungsbehörden tätig sind, die Standardentwürfe bereits in ihrer täglichen Arbeit anwenden. Möglich wird dies, wenn der neue Rechtsrahmen für Berufsqualifikationen zum 18. Januar 2022 in Kraft tritt.
 
Der Ausschuss prüfte auch ein Muster für ärztliche Tauglichkeitszeugnisse, mit denen die medizinische Tauglichkeit von Bewerbern, die Mitglied einer Decksmannschaft werden wollen, dokumentiert werden soll. Dieses Muster enthält Angaben dazu, ob ein künftiges Mitglied oder ein Mitglied, das sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterzogen hat, die Kriterien für die allgemeine Tauglichkeit sowie das Hör- und Sehvermögen erfüllt. Das Muster soll ab April 2022 zur Anwendung kommen.
 
Neue Veröffentlichungen und Aktualisierungen im Bereich der Berufsbefähigungen
 
Der CESNI genehmigte die Veröffentlichung neuer Erläuterungen, zum einen zur grundlegenden Sicherheitsausbildung von Decksleuten und zum anderen zur Verwendung von Standardredewendungen. Diese Erläuterungen werden Ende November in vier Sprachen auf der Website des CESNI veröffentlicht.
 
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Auslegung des ES-QIN wurden vom Ausschuss am 28. Oktober ebenfalls gebilligt. Eine der häufig gestellten Fragen betrifft die Verwendung von freiem Text nach tauglichkeitsbezogenen Risikominderungsmaßnahmen und Beschränkungen (z. B. wie die Beschränkung der Tätigkeit auf ein bestimmtes Schiff oder auf bestimmte Bereiche an Bord eines Schiffes in ein Befähigungszeugnis einzutragen ist). Zwei weitere häufig gestellte Fragen zur Auslegung der technischen Anforderungen an Fahrsimulatoren wurden vom CESNI ebenfalls bestätigt.
 
Tätigkeiten im Bereich der Informationstechnologien
 
Bessere Einbindung der Binnenschifffahrt in die Logistikketten
 
Der CESNI nahm interessiert die Informationen über die Anhörung zur Verbesserung der Einbindung der Binnenschifffahrt in die Logistikkette auf, die am 9. September 2021 online stattgefunden hatte. Die Veranstaltung war von der Arbeitsgruppe CESNI/TI (Informationstechnologien) organisiert worden. Wichtigstes Ziel war es, festzustellen, welche Weiterentwicklungen des ES-RIS erforderlich sind, um die Einbindung der Binnenschifffahrt in die Logistikketten zu erleichtern. Insbesondere wurden der Datenaustausch zwischen Land und Schiff sowie die damit verbundenen Schnittstellenfragen beleuchtet. Die Anhörung bot Gelegenheit zur Vorstellung verschiedener Projekte (RIS-COMEX, ST4W, RPIS, DYONISUS, SINLOG, IW-NET), zu einer Präsentation des PIANC und zur Einholung von Rückmeldungen aus dem Gewerbe. Die Schlussfolgerungen der Anhörung und mögliche Folgemaßnahmen werden auf der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe CESNI/TI erörtert.
 
Aktualisierung und Verlängerung der Mandate nichtständiger Arbeitsgruppen
 
Der CESNI beschloss die Aktualisierung der Mandate der Arbeitsgruppen CESNI/PT/FC (technische Vorschriften für alternative Brennstoffe) und CESNI/PT/ELEC (elektronische Geräte und Systeme) sowie die Auflösung der Arbeitsgruppe CESNI/PT/PAX (technische Vorschriften für Fahrgastschiffe), die ihre Arbeit inzwischen abgeschlossen hat. Mit Blick auf das Arbeitsprogramm 2022-2024 beschloss der Ausschuss zudem, zwei neue nichtständige Arbeitsgruppen zu den Themen Übergangsbestimmungen (CESNI/PT/DT) und neues Muster für Binnenschiffszeugnisse (CESNI/PT/MOD) einzusetzen.
 
Im Bereich der Berufsbefähigungen änderte und verlängerte der CESNI ebenfalls die Mandate der nichtständigen Arbeitsgruppen CESNI/QP/QM (Qualitätsmanagement) und CESNI/QP/Crew (Besatzungsvorschriften). Die beiden Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, die Arbeit an bestimmten Aufgaben des Arbeitsprogramms 2019-2021 des Ausschusses zu unterstützen. Mit den Änderungen wird den Herausforderungen des neuen Arbeitsprogramms 2022-2024 Rechnung getragen.
 
Das Mandat der vier nichtständigen Arbeitsgruppen der Arbeitsgruppe CESNI/TI wurde für drei Jahre verlängert, bei unveränderter Zusammensetzung. Die nichtständigen Arbeitsgruppen werden ihre Arbeit an der Standardisierung der Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) fortsetzen und in Zukunft möglicherweise zusätzliche Aufgaben übernehmen, um den ES-RIS sowie die Transversalität zwischen den verschiedenen RIS-Technologien weiterzuentwickeln.
 
Annahme des Arbeitsprogramms 2022-2024 des CESNI
 
Auf seiner Sitzung nahm der CESNI sein Arbeitsprogramm für die nächsten drei Jahre (2022-2024) an, das sich auf die vom Sekretariat der ZKR und der Europäischen Kommission vorgeschlagenen strategischen Leitlinien stützt. Dieses ehrgeizige Programm ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Delegationen und der Konsultationen mit den verschiedenen Akteuren der Binnenschifffahrt, insbesondere den anerkannten Verbänden, die das Gewerbe vertreten.
 
Das neue Arbeitsprogramm spiegelt die Prioritäten der ZKR und der Europäischen Union wider und umfasst eine Reihe von Aufgaben im Zusammenhang mit

  • neuen Technologien und Innovationen, einschließlich der sicheren Nutzung von relevanten alternativen Brennstoffen und Antriebssystemen, sowie den Fähigkeiten zum Umgang mit diesen, zur Unterstützung des Übergangs zur Emissionsfreiheit;
  • modernen und flexiblen Besatzungsvorschriften;
  • der Digitalisierung der Binnenschifffahrt, einschließlich automatisierter Schiffe, digitaler Dokumente, Navigations- und Informationsausrüstung sowie elektronischer Geräte für die Aufzeichnung und den Austausch von Informationen über die Besatzung;
  • der Überarbeitung und Weiterentwicklung der Standards zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Binnenschifffahrt und zur Anpassung an die technische Entwicklung.

 
Das Arbeitsprogramm wird Ende November, einen Monat nach seiner Annahme, auf der Website des CESNI veröffentlicht.
 
Vorsitz des CESNI 2022-2023
 
Der derzeitige Vorsitz des CESNI für den Zeitraum 2020-2021, der von Herrn Vojtech Dabrowski (Tschechische Republik) und dessen Stellvertreter, Herrn Hans-Peter Hadorn (Schweiz) ausgeübt wird, läuft Ende des Jahres aus. Die CESNI-Teilnehmer würdigten Herrn Dabrowski und Herrn Hadorn für die hervorragende Leitung des Ausschusses und ihre engagierte Arbeit in den vergangenen zwei Jahren. Der Ausschuss dankte ihnen dafür, dass sie die Tätigkeit des CESNI, insbesondere während der gesamten Pandemie, erfolgreich aufrechterhalten und sich für seine Arbeit in höchstem Maße eingesetzt haben.
 
Marleen Coenen, Mitglied der belgischen Delegation, wird den Vorsitz des Ausschusses ab Januar 2022 für die nächsten zwei Jahre (2022-2023) übernehmen. Frau Coenen ist Leiterin des Bereichs Wasserstraßen und Binnenschifffahrt im Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Flanderns. Sie verfügt über langjährige Erfahrung als Mitglied der belgischen Delegation der ZKR und des CESNI. Unterstützt wird sie in diesem Amt von Herrn Ivan Bilić-Prcić als Vertreter Kroatiens, der die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses übernehmen wird. Herr Bilić-Prcić ist Schiffbauingenieur und Leiter der Abteilung Binnenschifffahrt beim kroatischen Schiffsregister. Der Ausschuss gratulierte Frau Coenen und Herrn Bilić-Prcić zu ihrer einstimmigen Wahl und wünschte ihnen viel Erfolg bei der Ausübung ihrer künftigen Aufgaben.
 
Verabschiedung des Exekutivsekretärs des CESNI
 
Der Ausschuss dankte Herrn Bruno Georges, Exekutivsekretär des CESNI und Generalsekretär der ZKR, herzlich für sein großes und beständiges Engagement für den CESNI in den letzten fünf Jahren. Die Mitglieder des CESNI wünschten ihm für seinen Ruhestand alles Gute. Herr Bruno Georges wird ab dem 1. November 2021 von Frau Lucia Luijten abgelöst.
 
Nächste Sitzungen des CESNI
 
Die nächsten Sitzungen des CESNI sind für den 12. April und den 13. Oktober 2022 terminiert. Der Ausschuss hofft sehr, dass seine Mitglieder dann wieder im Palais du Rhin in Straßburg tagen können.