CESNI-Sitzung vom 20. April 2023

20/04/2023

Am 20. April 2023 fand in Straßburg (Frankreich) unter dem Vorsitz von Frau Marleen Coenen, Vertreterin Belgiens, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt („CESNI“) statt. Der CESNI nahm bei dieser Sitzung einen Leitfaden für einen umweltfreundlichen und effizienten Schiffsbetrieb (eco-navigation) an. Des Weiteren stimmte der Ausschuss der Veröffentlichung eines Leitfadens zur Cybersicherheit in der Binnenschifffahrt sowie einer Zusammenfassung der Unterschiede zwischen den ES-RIS-Ausgaben 2021/1 und 2023/1 zu.
 

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Annahme eines Leitfadens für einen umweltfreundlichen und effizienten Schiffsbetrieb
 
Im Bereich der Berufsbefähigungen verabschiedete der Ausschuss einen Leitfaden für einen umweltfreundlichen und effizienten Schiffsbetrieb (eco-navigation).
 
Schiffsführer müssen in der Lage sein, die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Fahrzeugbetriebs für eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Zudem heben Gewerkschaften, Ausbildungseinrichtungen und auch Arbeitgeberverbände die Notwendigkeit einer Berufsausbildung hervor, die den Anforderungen an den Betrieb einer Flotte auf Energiewende-Kurs, bei der sich die technische und digitale Ausrüstung an Bord stark verändert, gerecht wird. In dem Leitfaden werden die verschiedenen vorausgesetzten Befähigungen sowie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten dargelegt. Er soll in Ausbildungsprogrammen als „Good Practice-Guide“ für eine ökologische und effiziente Schifffahrt verwendet werden. Die praktische Umsetzung des Leitfadens durch die Schiffsführer könnte laut DST (Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e.V.) zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs an Bord bestehender Schiffe um mehr als 10 Prozent führen.
 
Der Leitfaden wird auf der Website des CESNI veröffentlicht.
 
Veröffentlichung eines Leitfadens zur Cybersicherheit sowie einer Zusammenfassung der Unterschiede zwischen den ES-RIS-Ausgaben 2021/1 und 2023/1
 
Auf der Sitzung im April wurden des Weiteren zwei wichtige Dokumente im Bereich der Informationstechnologien angenommen:

  • ein Good-Practice-Leitfaden zur Cybersicherheit in der Binnenschifffahrt mit dem Schwerpunkt Häfen,
  • eine Zusammenfassung der Unterschiede zwischen den Ausgaben 2021/1 und 2023/1 des Europäischen Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste (ES-RIS).

 
Der Good-Practice-Leitfaden soll einen Überblick über Cyberrisiken, -bedrohungen und ­abwehrmaßnahmen bieten, der sich in erster Linie auf das Gebiet der Binnenhäfen konzentriert. Dabei soll den Beteiligten vor allem ein besseres Bild der Verursacher von Cyberangriffen und ihrer Handlungsmotive sowie der Anlagenwerte der Binnenhäfen vermittelt werden, die bei der Einschätzung der Bedrohungen und Risiken im Cyberbereich zu berücksichtigen sind. Der Leitfaden bietet außerdem einen Überblick über bewährte Verfahrensweisen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Cyberrisiken.
 
Dieser in Partnerschaft mit dem Europäischen Verband der Binnenhäfen (EVB/EFIP) ausgearbeitete Good-Practice-Leitfaden soll allen Binnenhäfen, unabhängig von ihrer Größe oder Lage in Europa, als leicht verständliches Rahmenwerk dienen.
 
Die Zusammenfassung der Unterschiede zwischen den ES-RIS-Ausgaben 2021/1 und 2023/1 gibt Auskunft über die wichtigsten Änderungen, die auf diese Weise schnell erkannt und somit leichter umgesetzt werden können.
 
Die Zusammenfassung ist in fünf Abschnitte unterteilt:

  • Änderungen ohne Einfluss auf den Inhalt;
  • Änderungen der Spezifikationen im Zusammenhang mit dem elektronischen Kartendarstellungs- und Informationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland ECDIS);
  • Änderungen der Spezifikationen im Zusammenhang mit den Schiffsverfolgungs- und Aufspürungssystemen (VTT);
  • Änderungen bei den Spezifikationen im Zusammenhang mit den Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NtS);
  • Änderungen bei den Spezifikationen im Bereich des Elektronischen Meldens in der Binnenschifffahrt (ERI).

 
Der Leitfaden und die Zusammenfassung werden auf der Website des CESNI veröffentlicht.
 
Anerkennung eines neuen Beobachterstaates und neuer nichtstaatlicher Verbände
 
Der CESNI war erfreut darüber, auf seiner April-Sitzung der Republik Moldau den Status eines Beobachterstaates gewähren zu können. Die Republik Moldau ist bereits Mitgliedstaat der Donaukommission und hat seit 23. Juni 2022 den Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union. Die Republik Moldau hat ihr Interesse an der Binnenschifffahrt und ihren Wunsch, zu deren Entwicklung beizutragen, bekundet. Der Ausschuss sieht der Beteiligung Moldaus an seinen Aktivitäten mit Freude entgegen.
 
Der CESNI freute sich des Weiteren, die Federation of European Maritime Associations of Surveyors and Consultants (FEMAS) sowie Hydrogen Europe in die Liste der anerkannten nichtstaatlichen Verbände aufnehmen zu können.
 
Die FEMAS verfügt über langjährige und umfassende Erfahrungen im Bereich der See- und Binnenschifffahrt, insbesondere im Hinblick auf Bauweise, Stabilität, technische Anforderungen und nautische Schadensuntersuchungen. Die Mitglieder der FEMAS sind die nationalen Verbände für Sachverständige und Gutachter in Europa. Als anerkannter Verband hat die FEMAS die Möglichkeit, sich an den künftigen Arbeiten des CESNI zu beteiligen, insbesondere durch praktische fachliche Beratung zu neuen technischen Vorschriften für Binnenschiffe und einer möglichen Verbesserung der Umsetzung des ES-TRIN.
 
Hydrogen Europe ist der europäische Verband, der die Interessen der Wasserstoffindustrie und ihrer Stakeholder vertritt. Mehrere Mitglieder von Hydrogen Europe sind an Pilotprojekten zur Demonstration der Machbarkeit von Wasserstoffantriebssystemen auf Binnenschiffen beteiligt mit dem Ziel, Lösungen zur Dekarbonisierung der Binnenschifffahrt in Europa zu finden. Dazu gehören sowohl Wasserstoffproduzenten als auch Lieferanten von Komponenten für den Wasserstoffantrieb wie etwa Brennstoffzellen. Der Verband verfügt über Fachwissen in Bezug auf die Speicherung und Nutzung von Wasserstoff und kann bei den für die Sicherheit von Binnenschiffen und die Besatzungsmitglieder erforderlichen Standards beratend tätig werden. Als anerkannter Verband kann sich Hydrogen Europe an den künftigen Arbeiten des CESNI, insbesondere im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe und der Berufsbefähigungen, beteiligen.
 
Sitzungsteilnehmer
 
An der Sitzung des Ausschusses nahmen teil:
 

  • acht Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, die Niederlande, Österreich, die Schweiz und die Tschechische Republik;
  • die Europäische Kommission (EK), die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und die Moselkommission;
  • drei anerkannte Verbände: IVR, ESO und EBU.

 
Nächste Sitzung
 
Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für den 19. Oktober 2023 geplant.