04/04/2017
Straßburg, 4. April 2017 – Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) hat am Donnerstag, 23. März 2017 in Straßburg unter dem Vorsitz von Herrn Max Nilles, dem Vertreter Luxemburgs, getagt. An den Diskussionen nahmen zwölf Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die Moselkommission teil, sowie die von CESNI anerkannten Verbände.
Beteiligung Dritter: Anerkennung des Status als Beobachterstaat und Bestätigung der Interessen der anerkannten Verbände
Der Ausschuss hat die internen Vorschriften über den Status eines Beobachterstaates angenommen, und damit den Anträgen von Drittstaaten auf eine Beteiligung an den Arbeiten des Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen entsprochen. Die Erfahrungen und die Sachkenntnisse dieser Beobachterstaaten stellen im gleichen Maße wie die der internationalen Partnerorganisationen eine wertvolle Bereicherung für die Arbeiten des Ausschusses dar und tragen auf effiziente Weise zur Verbreitung der Standards der europäischen Binnenschifffahrt bei. Diese neue Maßnahme bekräftigt das Bestreben des Ausschusses nach Öffnung für alle betroffenen Parteien im Bereich Standards für die Binnenschifffahrt, wie sie sich bereits bei der engen Mitarbeit von einem Dutzend anerkannter nichtstaatlicher Verbände an seinen Arbeiten gezeigt hat.
Entwurf des ES-TRIN-Standards 2017
Der CESNI hat außerdem den Entwurf des ES-TRIN-Standards 2017 fertiggestellt, der dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung im Juli 2017 zur Annahme vorgelegt werden soll. Der Entwurf des ES-TRIN-Standards 2017 wurde von der Arbeitsgruppe technische Vorschriften (CESNI/PT) vorbereitet und enthält verschiedene Änderungen im Vergleich zum Standard 2015, vor allem in den folgenden Bereichen:
– In der Höhe verstellbare Steuerhäuser,
– Aktualisierung der Verweise auf bestimmte EN/-ISO-Normen und den Code für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code),
– Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln von Verbrennungsmotoren (Anpassung des ES-TRIN an die NRMM-Verordnung der Europäischen Union),
– elektrische Geräte und Anlagen (Kapitel 10),
– Feuerlöschanlagen mit Wasser als Löschmittel,
– Fabrikschild von Kranen, Schutzvorrichtungen, Unterlagen an Bord,
– Traditionsfahrzeuge (Kapitel 24),
– Überarbeitung der Bestimmungen für Navigations- und Informationsgeräte,
– Anpassungen bestimmter Übergangsbestimmungen und
– zahlreiche redaktionelle Korrekturen in den verschiedenen Sprachfassungen.
Der CESNI hat außerdem einen Entwurf für den Test Standard Inland AIS erstellt, aufgrund der Notwendigkeit, die Definition der Anforderungen für Tests von Inland AIS-Geräten in Hinblick auf die Anwendung des ES-TRIN-Standards zu harmonisieren. Dieser Entwurf wird dem Ausschuss ebenfalls in seiner Sitzung im Juli 2017 zur Annahme vorgelegt.
Die Experten der Arbeitsgruppe CESNI/PT haben intensiv gearbeitet, um technische Vorschriften zu entwickeln, die die Modernisierung der Flotte begleiten können und den Anforderungen der technologischen und ökologischen Entwicklungen gewachsen sind.
Standards für Berufsbefähigungen
Ein weiteres Thema im CESNI waren die Arbeiten zu den Standards für Berufsbefähigungen. Die Arbeitsgruppen, denen Sachverständige der Mitgliedstaaten und der anerkannten Verbände angehören, konzentrieren sich insbesondere auf drei Gruppen von Standards:
Die Website www.cesni.eu ist betriebsbereit
Der CESNI hat jetzt eine eigene Website. Im Geiste der Transparenz und für eine bessere Verbreitung der Normen des CESNI werden die Sitzungstermine des CESNI und seiner Arbeitsgruppen sowie die angenommenen Standards auf der Website hier veröffentlicht.