CESNI-Sitzung am 10. April 2019

10/04/2019

 

Straßburg, den 10. April 2019 – Am Mittwoch, dem 10. April 2019, fand in Straßburg unter dem Vorsitz von Frau Lucia Luijten, Vertreterin der Niederlande, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt. An dieser Sitzung nahmen elf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich) sowie die Europäische Kommission, die Flusskommissionen (Mosel, Rhein) und sieben vom CESNI anerkannte Verbände (Aquapol, EBU, EDINNA, ESO, ETF, GERC, IVR) teil.

 

Neue Veröffentlichungen und Aktualisierungen im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe

 

Die CESNI-Sitzung am 10. April 2019 bot die Gelegenheit, verschiedene Veröffentlichungen auf der CESNI-Website im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu genehmigen und die Teilnehmer darüber zu informieren:

 

 

Die Erläuterungen zu den mit dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN), Ausgabe 2019/1, eingeführten Änderungen wurden genehmigt und mit Zustimmung des CESNI online gestellt. Diese Übersicht soll die Bedürfnisse und Konsequenzen dokumentieren, die hinter den mit dem ES-TRIN 2019/1 eingeführten Änderungen stehen. Der CESNI hob den Nutzen dieser Erläuterungen hervor, die zu einer transparenten Information der Interessengruppen und der Öffentlichkeit beitragen.

 

 

Das Sekretariat des CESNI wird regelmäßig von der Öffentlichkeit um Informationen zum Verfahren für Abweichungen und Gleichwertigkeiten in Bezug auf die technischen Vorschriften ersucht. Um eine transparente und umfassende Information unter Berücksichtigung des Rechtsrahmens der EU und der ZKR zu gewährleisten, nahm der CESNI ein Merkblatt an und beschloss, es auf seiner Website zu veröffentlichen. Das beschriebene Verfahren ermöglicht es, Erfahrungen aus Pilotprojekten (z. B. alternative Kraftstoffe) zu gewinnen und Innovation und Greening der Flotte aktiv zu unterstützen.

 

 

Der CESNI hat in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband der Hersteller von Verbrennungs­motoren (EUROMOT) das Dokument über häufig gestellte Fragen (FAQ) aktualisiert, das den Interessengruppen des Gewerbes helfen soll, die Anforderungen an Binnenschiffsmotoren im Rahmen der neuen Bestimmungen der Emissionsverordnung für mobile Maschinen (EU) 2016/1628 und des ES-TRIN zu verstehen und umzusetzen. Die neue Edition 2019 enthält Klarstellungen zur Verwendung bestimmter Motorklassen (NRE und Euro VI), zu leistungsgeminderten Motoren und zu Abgasnach­behandlungssystemen für neue und bestehende Motoren.

Zudem bekräftigte der CESNI seine Absicht, in Kürze Leitlinien für das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit des Einbaus von marinisierten Motoren (d. h. Motoren für Lastkraftwagen oder Industrieanwendungen, die für die Verwendung an Bord von Binnenschiffen umgebaut wurden) zu veröffentlichen.

 

 

Der ES-TRIN enthält Bestimmungen für die Zulassung von Geräten und Einrichtungen sowie die Anerkennung von Einbaufirmen und Technischen Diensten. Für diese Zulassungen bzw. Anerkennungen sind nach dem ES-TRIN und dem dazugehörenden Rechtsrahmen (d. h. Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) oder Richtlinie (EU) 2016/1629) die nationalen Behörden zuständig.

 

Der CESNI lancierte die Website listes.cesni.eu mit dem Ziel,

  • den Mitgliedern den Austausch von Informationen über nationale Zulassungen und Anerkennungen zu ermöglichen,
  • die Unterrichtung der Öffentlichkeit über zugelassene Geräte und anerkannte Fachfirmen zu erleichtern und
  • die Arbeit der Untersuchungskommissionen und Kontrollbehörden zu vereinfachen.

 

Zusätzlich enthält die neue Website Informationen für die Öffentlichkeit über die Untersuchungs­kommissionen und zuständigen Behörden im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe.

Die Arbeitsgruppe CESNI/PT wird 2019 mögliche Erweiterungen auf andere Geräte (z. B. Anker) prüfen.

 

Beratungen über einheitliche Muster für Befähigungszeugnisse

 

Im Bereich der Berufsbefähigungen konzentrierte sich die Aufmerksamkeit des CESNI auf das Format der Muster von Besatzungsdokumenten, die gemäß Artikel 34 der Richtlinie (EU) 2017/2397 spätestens am 17. Januar 2020 in Durchführungsrechtsakte aufgenommen und als Anlagen in die überarbeitete Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) übernommen werden sollen. Die neuen Muster werden das konkrete Ergebnis der Modernisierung der Berufsbefähigungsvorschriften sein, die das Gewerbe attraktiver und zukunftsfähiger machen sollen.

 

Der CESNI beschloss insbesondere, die Annahme der Entwürfe der Standards für Muster von

  • Schifferdienstbüchern,
  • mit Befähigungszeugnissen zusammengeführten Schifferdienstbüchern (außer für Schiffsführer),
  • Bordbüchern,
  • Zeugnissen der praktischen Prüfung und
  • Befähigungszeugnissen für Schiffsführer sowie für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) und Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

auf die Tagesordnung der Sitzung im Oktober 2019 zu setzen.

 

Während die Richtlinie (EU) 2397/2017 von der Europäischen Kommission die Vorlage einer Bewertung der Fälschungssicherheit elektronischer Schifferdienstbücher und Bordbücher an das Europäische Parlament und den Rat bis zum 17. Januar 2026 fordert, wurde das elektronische Format für die Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und die Befähigungszeugnisse für LNG-Sachkundige und Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt vom CESNI bereits vorgeschlagen.

 

Nach Ansicht der CESNI-Sachverständigen kann das elektronische Format elektronisch erstellt und signiert werden und offline über Computer, Tablet oder Smartphone zugänglich gemacht werden. Das elektronische Format kann zudem von der zuständigen Behörde leicht geändert werden, wenn ein Schiffsführer zusätzliche Befähigungen wie besondere Berechtigungen für das Fahren unter Radar oder das Befahren von Abschnitten mit besonderen Risiken erwirbt. Zu diesen Befähigungszeugnissen wurden bisher pro Befähigung zusätzliche Plastikkarten ausgestellt, nun werden sie in einem Zeugnis nach dem CESNI-Muster zusammengefasst. Auch die Aktualisierung bei Änderung gesundheitlich bedingter Einschränkungen ist einfach. Das elektronische Zeugnis ist darüber hinaus kostengünstiger in der Ausstellung und nicht platzmäßig begrenzt wie das ID-Kartenformat. Eine Kopie des elektronischen Zeugnisses kann vom Inhaber ausgedruckt werden, das Original verbleibt bei der ausstellenden Behörde (daher kein Verlust). Schiffsführer, LNG-Sachkundige und Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt werden ebenso wie die Verwaltungen von weniger Verwaltungsaufwand profitieren.

 

Der CESNI schlug vor, die Wahl zwischen einem physischen oder elektronischen Format dem Inhaber zu überlassen, in der Hoffnung, dass sich das elektronische Format im Bereich der Berufsbefähigungen rasch durchsetzen wird. Diese Initiative könnte nach allgemeiner Ansicht den Weg für elektronische Schifferdienstbücher und Bordbücher ebnen. Tatsächlich ist auf den neuen physischen Befähigungs­zeugnissen für alle Besatzungsmitglieder und das Sicherheitspersonal bereits ein 2D-Barcode vorgesehen, der das Zeugnis mit dem Inhalt der europäischen Besatzungsdatenbank verknüpft. Dies wird die Kontrolle von Schifferdienstbüchern, die nach dem 17. Januar 2022 ausgestellt werden, erheblich erleichtern und verhindern, dass eine Person mehr als einen Befähigungsnachweis besitzt.

 

Anerkennungsantrag des Verbands „European Maritime Heritage“ (EMH)

 

Der CESNI beschloss, EHM den Status eines anerkannten nichtstaatlichen Verbandes für eine Dauer von fünf Jahren einzuräumen, die stillschweigend verlängert werden kann, und lud EMH ein, sich künftig an den Arbeiten des CESNI, insbesondere im Bereich der technischen Vorschriften für Traditionsschiffe, zu beteiligen. EMH ist eine nicht gewinnorientierte nichtstaatliche Organisation für private Traditionsschiffseigentümer sowie maritime Museen und andere interessierte Institutionen.

 

Arbeitsprogramm 2019-2021

 

Schließlich beschloss der CESNI mehrere Anpassungen seines Arbeitsprogramms 2019-2021, nach eingehender Diskussion von Problemanalysen. Mit diesem Steuerungsinstrument hat sich der CESNI zur regelmäßigen Überarbeitung bestehender und zur Annahme neuer Standards verpflichtet, um das hohe Sicherheitsniveau der europäischen Binnenschifffahrt, insbesondere im Hinblick auf technische Vorschriften für Schiffe und berufliche Befähigungen,aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten.  Weitere Verpflichtungen des Ausschusses im Rahmen dieses Instruments bestehen darin, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und Innovationen, einschließlich alternativer Kraftstoffe, Automatisierung und moderner Ausbildungs- und Prüfungsinstrumente zu fördern und die Digitalisierung der Binnenschifffahrt zu unterstützen. Der CESNI sieht auch verschiedene Maßnahmen zur Förderung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Standards vor, einschließlich der Beratung über eine einheitliche Auslegung und der Veröffentlichung von Leitlinien. Zudem steht der CESNI bereit, um Beratung und Analyse bezüglich wichtiger Themen der Sicherheit und Nachhaltigkeit der Binnenschifffahrt im Hinblick auf mögliche künftige ordnungspolitische Entwicklungen zu leisten.