16/10/2019
Straßburg, den 15. Oktober 2019 – Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt ist am Dienstag, den 15. Oktober 2019 in Straßburg zusammengetreten. Den Vorsitz führte Frau Lucia Luijten, Mitglied der niederländischen Delegation. An der Sitzung des Ausschusses nahmen zehn Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Kroatien, die Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, die Slowakei und die Schweiz) sowie die Europäische Kommission, mehrere Flusskommissionen (Save, Rhein) und sieben von der CESNI anerkannte Verbände (EBA, EDINNA, EMH, GERC, IVR, ESO, EBU) teil.
Die Sitzung bot Gelegenheit zur Analyse und Besprechung der verschiedenen Tätigkeiten der CESNI-Arbeitsgruppen, die sich mit den technischen Vorschriften für Schiffe (CESNI/PT), den Berufsbefähigungen des Schiffspersonals (CESNI/QP) und den Informationstechnologien (CESNI/TI) befassen. Außerdem wurden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für den Zeitraum 2020-2022 gewählt.
Technische Vorschriften für Binnenschiffe
Eine der grundlegenden Aufgaben von CESNI besteht darin, die Mitgliedstaaten bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung von Standards zu unterstützen und die Bestimmungen für die Anwendung der Standards zu harmonisieren.
Als Alternative zu den Motoren der üblichen Motorkategorien in der Binnenschifffahrt (IWP/IWA) erlaubt die Verordnung (EU) 2016/1628 (auch bekannt als NRMM-Verordnung) die Verwendung anderer Motortypen wie beispielsweise Motoren für schwere Nutzfahrzeuge (EURO VI) und mobile Maschinen (NRE). Der Einbau solcher alternativen Motoren an Bord von Binnenschiffen erfordert jedoch Änderungen (z.B. bei den Kühlsystemen). Dieser Prozess wird als „Marinisierung” bezeichnet.
In seiner Sitzung vom 15. Oktober beschloss der CESNI-Ausschuss Leitlinien zur Verdeutlichung des administrativen Verfahrens für die Anerkennung und den Einbau von marinisierten Motoren (NRE und Euro VI) an Bord von Binnenschiffen im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/1628 und von ES-TRIN. Dieses Verfahren muss in der Tat gleichermaßen für die zuständigen Behörden, die Motorenhersteller und die Motornutzer harmonisiert und transparent sein.
Die Leitlinien ergänzen das bereits früher von CESNI und EUROMOT veröffentlichte Dokument mit den häufig gestellten Fragen (FAQ), um die für Motoren geltende Bestimmungen besser verstehen und auslegen zu können.
Die CESNI-Sitzung war Anlass, die Ergebnisse und Perspektiven des Workshops über Systeme zur Vermeidung von Kollisionen mit Brücken und Infrastrukturanlagen vorzustellen, der am 26. September 2019 in Straßburg unter dem Vorsitz von Frau Bärbel Hermann (Deutschland) stattfand.
Bei dieser Veranstaltung konnten folgende Ergebnisse erzielt werden:
Alle Präsentationen sind auf der CESNI-Website verfügbar: https://www.cesni.eu/de/workshop-anfahrungen-2019/.
Der Workshop trug dazu bei, wichtige Informationen über die verfügbaren Systeme zur Vermeidung von Kollisionen mit Brücken und Infrastrukturanlagen zusammenzuführen. Der CESNI-Ausschuss muss nun entscheiden, wie die Arbeit fortgesetzt werden soll, insbesondere mit Blick auf mögliche Mindestanforderungen für solche Systeme.
Auch wenn die Ausgabe ES-TRIN 2019/1 innerhalb des Regelungsrahmens der EU und der ZKR am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, setzt die CESNI bereits ihre Arbeiten zur Vorbereitung der nächsten Ausgabe von ES-TRIN, die im Oktober 2020 verabschiedet werden soll, fort. Besonderes Augenmerk gilt den alternativen Antriebssystemen, die eine Verringerung der Emissionen von Binnenschiffen ermöglichen können und den Sicherheitsfragen, die sich im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien und Brennstoffzellen stellen.
Berufliche Befähigungen des Schiffspersonals
Der CESNI-Ausschuss verabschiedete Standards für die Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und für Zeugnisse als Sachkundiger für Flüssigerdgas und als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt, so wie Standards für das Bordbuch, Schifferdienstbuch und Zeugnisse für die praktische Prüfung. CESNI schlug den 18. Januar 2022 als Datum des Inkrafttretens für die Standards vor. Die Standards könnten in einen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission und in die Anlagen der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (RheinSchPersV) aufgenommen werden, um europaweit für einheitliche Muster und Anweisungen für das Ausfüllen von besatzungsbezogenen Dokumenten zu sorgen.
Für Schiffsführer und Sachkundige einigte sich die CESNI sowohl auf ein elektronisches als auch auf ein physisches Format. Das elektronische Format verfügt über ein in ein PDF/A-Dokument eingebettetes E-Siegel und einen 2D-Barcode, der als Verbindung zur European Crew Databank ECDB dient. Sowohl das elektronische als auch das physische Format sind so konzipiert, dass die Schiffsführer nicht mehr mehrere Dokumente benötigen, um ihre Befähigung als Schiffsführer nachzuweisen oder ihre Befähigung zum Befahren von Strecken mit besonderen Risiken oder ihre Befähigung zum Führen von Schiffen unter Radar zu belegen. Für andere Besatzungsmitglieder als Schiffsführer werden Befähigungsnachweise, z.B. als Matrose oder Maschinist, auch in einem einzigen Dokument mit einem 2D-Barcode als Verbindung zur European Crew Databank ECDB vorgelegt.
Die Standards für Bordbücher sehen ein harmonisiertes äußeres Erscheinungsbild und einheitliche Anweisungen vor, indem sie ein einfaches Nummernsystem für die Dienstgrade an Bord festlegen.
Es wurden zwei Muster von Schifferdienstbüchern angenommen, die harmonisierte Anweisungen für die ausstellenden Behörden und für die Merkmale der Dokumente enthalten. Die Standards für das Dienstbuch für Schiffsführer ermöglichen die Erfassung der Dienstzeiten an Bord in Übereinstimmung mit den ADN-Anforderungen und der Notwendigkeit, die Fahrzeit auf bestimmten Strecken oder auf großen Verbänden zu kontrollieren. Für alle oben genannten Dokumente hat CESNI auch ein einheitliches Vorgehen vorgesehen, um die Identifizierung des Dokuments anhand einer Seriennummer zu erleichtern.
Schließlich sehen die Standards für die Zeugnisse der praktischen Simulatorprüfung ein einheitliches Format vor, das bescheinigt, dass eine praktische Prüfung zum Erlangen eines Befähigungszeugnis zum Schiffsführer oder zum Erhalt einer besonderen Berechtigung zum Führen von Schiffen unter Radar auf einem Simulator bestanden wurde, wenn der theoretische Teil der Prüfung an einem anderen Ort stattgefunden hat.
Im November 2018 verabschiedete CESNI folgende Standards:
Während der Vorbereitungen zur Aufnahme dieser Standards, auch bekannt als Europäischer Standard für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN), in eine delegierte Richtlinie der Europäischen Kommission und in die Anlagen der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein, hat das CESNI-Sekretariat Erläuterungen erarbeitet. Diese Erläuterungen dokumentieren, wie die Liste der Kriterien für die medizinische Tauglichkeit und die Standards für die Befähigungen von Besatzungsmitgliedern in der Binnenschifffahrt erstellt wurden. Diese Erläuterungen dienen nur Dokumentationszwecken und werden auf der CESNI-Website veröffentlicht.
Die vier Erläuterungen können für Sozialpartner, Ausbildungseinrichtungen und Prüfer nützlich sein. Sie beschreiben die Methodik zur Erarbeitung der vier Bereiche von Standards, die Teil der 14 in Prag als ES-QIN 2018 verabschiedeten Standards sind. Jede zukünftige Änderung von ES-QIN wird mit einer neuen Erläuterung versehen werden.
Informationstechnologien in der Binnenschifffahrt
CESNI nahm mehrere von der neuen ständigen Arbeitsgruppe für Informationstechnologien (CESNI/TI) vorgeschlagene Änderungen in dem Bereich der Informationstechnologien des Arbeitsprogramms 2019-2021 an. Die neue Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am 13. und 14. Juni 2019 aufgenommen.
Mit diesem Steuerungsinstrument verpflichtet sich CESNI, die bestehenden Standards zu überarbeiten und neue Standards zu verabschieden, um Innovationen und Digitalisierung in der Binnenschifffahrt zu unterstützen. Das Arbeitsprogramm für den Bereich der Informationstechnologien wurde vom Ausschuss abgeändert und umfasst 14 Aufgaben. Die Hauptaufgabe von CESNI/TI wird darin bestehen, technische Standards im Bereich der Informationstechnologie, auch für RIS, auszuarbeiten und die ordnungsgemäße Umsetzung der Standards sowohl im RIS-Bereich als auch in anderen Bereichen der Informationstechnologie zu fördern und Leitlinien und Analysen zu den Standards in der Informationstechnologie zu entwickeln. Im Rahmen dieses Instruments verpflichtet sich der Ausschuss auch, die technischen Entwicklungen genau zu verfolgen und Innovationen im Bereich der Einführung elektronischer Dokumente und anderer digitaler Instrumente in die Binnenschifffahrt, die Cybersicherheit und die automatisierte Navigation zu unterstützen und ihre Integration in Logistikketten zu fördern.
CESNI beschloss zudem, die bestehenden RIS-Expertengruppen als vier nichtständige Arbeitsgruppen in die Organisationsstruktur und -verfahren von CESNI zu integrieren. Die Integration wird die Fortsetzung der Arbeit der RIS-Expertengruppen zu RIS und dem Standardisierungsprozess gewährleisten und darüber hinaus für eine verbesserten Steuerung der Arbeiten und eine sichere Unterstützung des Sekretariats sorgen.
Erhebung von Daten über schwere Unfälle auf Binnenwasserstraßen
CESNI befasste sich auch mit der Erhebung von Daten über schwere Unfälle auf Binnenwasserstraßen auf europäischer Ebene im Lichte der Ratsschlussfolgerungen der EU zur Binnenschifffahrt im Jahr 2018 und des CESNI-Arbeitsprogramms für 2019-2021.
CESNI möchte die betroffenen Parteien in enger Zusammenarbeit mit der GD MOVE, Eurostat und der IVR (Internationale Vereinigung zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Binnenschifffahrt und der Versicherung und zur Führung des Binnenschiffsregisters in Europa), die im Juni 2019 einen Kongress zu diesem Thema in Prag veranstaltet hat, regelmäßig an der Datenerhebung beteiligen und begrüßt daher alle Schritte und Ideen, um diese Arbeiten voranzubringen.
Konkret wurde das Sekretariat der CESNI beauftragt, in der zweiten Jahreshälfte 2020 einen Workshop zu organisieren, bei dem sich Datenanbieter, sowie statistische Ämter und internationale Organe über ihre jeweiligen Methoden und die Möglichkeit ihrer Harmonisierung austauschen könnten. Die Organisation dieses Workshops ist Teil eines schrittweisen Ansatzes, der darauf abzielt, die durch unterschiedliche Definitionen und Methoden verursachten Hindernisse zu überwinden. Darüber hinaus könnte die mangelnde Zusammenarbeit beim Datenaustausch durch die Festlegung von harmonisierten Methoden und Standards in Europa verbessert werden. Dies könnte schließlich den Weg für eine zentralisierte internationale Datenbank ebnen, die einen besseren Datenabgleich aus verschiedenen Quellen ermöglichen und die Grundlage für eine solide Analyse zur Vermeidung ähnlicher Unfälle in der Zukunft bilden könnte.
Ende des Vorsitzes 2018-2019 des Ausschusses und neuer CESNI-Vorsitz 2020-2021
Im Anschluss des von Herrn Max Nilles (Luxemburg) von 2016 bis 2017 geführten Vorsitz endet der derzeitige Vorsitz für den Zeitraum 2018-2019 mit Frau Lucia Luijten als Vorsitzende (Niederlande) und Frau Vera Hofbauer (Österreich) als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Ende des Jahres. Die CESNI-Teilnehmer würdigten die ausgezeichnete Führung des Ausschusses und das Engagement der derzeitigen Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden in den letzten beiden Jahren.
Vojtech Dabrowski, der die Tschechische Republik vertritt, wird ab Januar nächsten Jahres den Vorsitz des Ausschusses für die nächsten zwei Jahre (2020-2021) übernehmen. Herr Dabrowski ist Leiter der Binnenschifffahrtseinheit innerhalb der Abteilung für Schienen- und Schiffsverkehr im Verkehrsministerium der Tschechischen Republik. Unterstützt wird er in diesem Amt von Herrn Hans-Peter Hadorn als Vertreter der Schweiz, der die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses übernehmen wird. Herr Hadorn ist Direktor der Schweizerischen Rheinhäfen.
Der Ausschuss gratulierte Herrn Dabrowski und Herrn Hadorn zu ihrer einstimmigen Wahl und wünschte ihnen viel Erfolg bei der Ausübung ihrer künftigen Aufgaben.
Zukünftige Sitzungstermine finden Sie unter folgender Adresse: https://www.cesni.eu/de/evenements/