CESNI-Sitzung in Prag am 8. November 2018

08/11/2018

Prag, den 8. November 2018 – Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) hat sich auf Einladung des Verkehrsministeriums der Tschechischen Republik am Donnerstag, den 8. November 2018 in Prag getroffen. Die Ergebnisse dieser Ausschusssitzung waren sehr positiv: Zum ersten Mal wurden vierzehn Standards im Bereich der Berufsbefähigungen, auch „Prager Standards“ genannt, angenommen. Der CESNI-Ausschuss nahm darüber hinaus den neuen europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe – ES-TRIN 2019/1 an, der die Edition 2017 ablöst. Der Ausschuss hat sich zudem mit der Annahme des neuen Arbeitsprogramms 2019-2021 und der Einrichtung einer neuen ständigen Arbeitsgruppe im Bereich der Informationstechnologien ehrgeizige Ziele gesetzt.

Zehn Mitgliedstaaten (AT, BE, CH, CZ, DE, FR, LUX, NL, RO, SK) und ein Beobachterstaat (UKR) sowie die Europäische Kommission, die Flusskommissionen (Donau, Rhein und Sava) und von CESNI anerkannte Verbände (EBU, ESO, ETF, EDINNA, IVR, GERC und CEMT) haben an der Sitzung des Ausschusses unter Vorsitz von Lucia Luijten teilgenommen.

Die ausgezeichnete Organisation der Arbeiten durch das Ministerium in Verbindung mit der sorgfältigen Vorbereitung der Tagesordnung hat wesentlich zum Erfolg der besonders konstruktiven Sitzungen von CESNI und seiner Arbeitsgruppe für Berufsbefähigungen (CESNI/QP), die vom 6. bis 7. November tagte, beigetragen. Jindřich Kušnír, Direktor der Abteilung Schienenverkehr und Binnenschifffahrt im Ministerium begrüßte die CESNI-Teilnehmer herzlich, bevor er die Verkehrspolitik der Tschechischen Republik und ihre starke Unterstützung der Binnenschifffahrt vorstellte.

 

Annahme der 14 Standards im Bereich der Berufsbefähigungen, die 2022 umgesetzt werden müssen

CESNI nahm für die gesamte Europäische Union und die Rheinschifffahrt vierzehn Standards zu den Einzelheiten der Berufsbefähigungen auf der Grundlage von einheitlichen Kompetenzen und medizinischer Tauglichkeit an. Die Standards verfolgen mit ihrem Inhalt den neuen Ansatz, der ein zugelassenes Ausbildungsprogramm oder eine Prüfung für alle als Matrosen neu in das Gewerbe einsteigende Besatzungsmitglieder vorsieht. Denn ab 2022 wird es nicht mehr möglich sein, sich ausschließlich durch Berufserfahrung bis zum Steuermann zu qualifizieren.

  • Standards für medizinische Tauglichkeit
  • Befähigungsstandards für die Betriebsebene
  • Befähigungsstandards für die Führungsebene
  • Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
  • Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
  • Befähigungsstandards für das Führen von Schiffen unter Radar
  • Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)
  • Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Schiffen unter Radar
  • Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
  • Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
  • Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
  • Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
  • Standards für technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
  • Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren

 

Einheitliche Kompetenzanforderungen, die in dem Projekt PLATINA für Schiffsführer und Matrosen entwickelt wurden und intensiv mit den Sozialpartnern und Ausbildungseinrichtungen diskutiert wurden, ebnen einer verstärkten Arbeitskräftemobilität in Europa den Weg. Zugelassene Ausbildungsprogramme und Prüfungen mit identischem Inhalt werden auf den gesamten Wasserstraßen der Europäischen Union und auf dem Rhein anerkannt. Bis zur vollständigen Umsetzung im Jahr 2022 stehen umfangreiche Arbeiten für internationale und nationale Verordnungsgeber sowie für Ausbildungseinrichtungen an, die ihre Lehrpläne und Ausbildungsprogramme anpassen müssen. Prüfungskommissionen müssen ihre Verfahren ändern und sich auf obligatorische praktische Prüfungen vorbereiten.

Bei den Befähigungen für Mitglieder einer Decksmannschaft auf Betriebsebene (Matrosen, Bootsmänner und Steuerleute) und auf Führungsebene (Schiffsführer) werden zum ersten Mal theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten (Kompetenzen) für alle Wasserstraßen der Union und für den Rhein einheitlich definiert. Im Falle von Schiffsführern regeln und standardisieren die Standards auch im Detail die Anforderungen an die Berechtigung zum Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter, das Führen von Fahrzeugen, die mit Flüssigerdgas betrieben werden und das Führen eines Schiffes unter Radar. Gleiches gilt für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt, die qualifiziert sind, in Notsituationen an Bord von Fahrgastschiffen Maßnahmen zu ergreifen und für Sachkundige für Flüssigerdgas, die entsprechende Kompetenzen nachweisen müssen, wenn sie am Bunkervorgang von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas als Brennstoff nutzen, beteiligt sind.

Für die zukünftigen obligatorischen praktischen Prüfungen der Schiffsführer, für die Befähigung zum Führen eines Schiffes unter Radar und für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für den Umgang mit LNG wurden entsprechende Mindestanforderungen festgelegt. Im Falle der praktischen Prüfung für Schiffsführer wurde ein zusätzliches Modul für die praktische Prüfung der Fähigkeiten auf Betriebsebene für Seiteneinsteiger vereinbart, die kein zugelassenes Ausbildungsprogramm auf Betriebsebene absolviert haben oder die in einer Prüfung noch nicht die Kompetenz nachgewiesen haben, die ein Matrose nachweisen muss.

Für Simulatoren, die für die Durchführung praktischer Prüfungen für den Schiffsführer und für die Berechtigung zum Führen von Schiffen unter Radar zugelassen sind, wurden einheitliche technische und funktionale Anforderungen definiert. Diese Anforderungen unterstützen die neue Form der international anerkannten praktischen Prüfung.

Nicht zuletzt hat der Ausschuss erstmals detaillierte, einheitliche medizinische Tauglichkeitskriterien definiert, die neben den bereits bestehenden Bestimmungen für Seh- und Hörprüfungen auch Leitlinien enthalten, wie eine dauerhafte oder vorübergehende Untauglichkeit auf der Grundlage der international anerkannten Liste von Erkrankungen in der Binnenschifffahrt definiert werden kann, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung.

Die so genannten „Prager Standards” sind per se nicht verbindlich. Die ZKR, die Europäische Union und andere internationale Organisationen oder Drittländer müssen die Standards zur Anwendung bringen, indem sie diese in ihren jeweiligen Rechtsrahmen aufnehmen, um die Anerkennung der ausgestellten Befähigungszeugnisse zu gewährleisten.

Nach der Annahme durch die Europäische Kommission spätestens bis zum 18. Januar 2020 werden die Standards in der EU in Kraft treten. Innerhalb von zwei Jahren nach diesem Datum sollen sie in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, so dass sie im Januar 2022 auf allen Wasserstraßen der Europäischen Union eingeführt werden können.

Gleichzeitig wird die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die über gute Erfahrungen bei der Anerkennung von Befähigungen und sogar von Ausbildungsprogrammen aus Ländern außerhalb der Rheinschifffahrt verfügt, identische Anforderungen auf dem Rhein umsetzen, damit die Freizügigkeit der Beschäftigten in der Binnenschifffahrt und eine sichere Schifffahrt auf allen europäischen Wasserstraßen von den Prager Standards profitieren werden.

 

Annahme von EST-TRIN 2019/1 und der Erläuterungen zu den Motoren und den traditionellen Fahrzeugen

Der Ausschuss nahm die Edition 2019/1 des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe an. Diese neue Edition des Standards, der die Edition 2017 ablöst, wurde notwendig, um wichtige Änderungen einzuführen, die insbesondere Anforderungen in folgenden Bereichen betreffen:

  • Automatisierte externe Defibrillatoren
  • Feuerlöschanlagen – K2CO3
  • Sonderbestimmungen für elektrische Antriebe (Kapitel 11)
  • Übergangsbestimmungen:
    • Lärmschutzgrenzwerte
    • Motoren
    • Elektrische Geräte und Anlagen
    • Beiboote
    • Fluchtwege von Fahrgastschiffen
    • Antriebsanlagen von Fahrgastschiffen
    • Sicherheitsanlagen hinter dem Achterpiekschott
  • Zahlreiche redaktionelle Korrekturen in den verschiedenen Sprachfassungen.

 

ES-TRIN ist an sich nicht verbindlich. Um diesen Standard zur Anwendung zu bringen, können die ZKR, die Europäische Union und andere internationale Organisationen oder Drittstaaten in ihren jeweiligen Rechtsrahmen auf den Standard verweisen.

Die ZKR und die EU beabsichtigen, ES-TRIN 2019/1 auf eine koordinierte Art und Weise ab dem 1. Januar 2020 durch einen Verweis in ihren jeweiligen gesetzlichen Vorschriften in Kraft zu setzen.

 

Außerdem hat der Ausschuss in Kooperation mit dem Europäischen Verband der Hersteller von Verbrennungsmotoren (EUROMOT) beschlossen, ein Dokument zu den häufig gestellten Fragen (FAQ) zu veröffentlichen, das den Interessengruppen des Gewerbes helfen soll, die Anforderungen an Binnenschiffsmotoren durch die neuen Bestimmungen der Emissionsverordnung für mobile Maschinen (EU) 2016/1628 und aufgrund von ES-TRIN zu verstehen und umzusetzen.

Schließlich beschloss der Ausschuss, ein Informationsdokument über die Umsetzungsmodalitäten des Kapitels 24 von ES-TRIN in Bezug auf traditionelle Fahrzeuge zu veröffentlichen.

 

Annahme des Arbeitsprogramms 2019-2021

CESNI nahm das Arbeitsprogramm für die nächsten drei Jahre (2019-2021) an. Basierend auf den von der Europäischen Kommission und dem ZKR-Sekretariat vorgeschlagenen strategischen Leitlinien ist das ehrgeizige Arbeitsprogramm das Ergebnis intensiver Konsultationen mit den verschiedenen Interessengruppen in der Binnenschifffahrt, insbesondere mit den anerkannten Verbänden, die die Industrie und das Gewerbe vertreten. Dieses Arbeitsprogramm wird Anfang 2019 noch weiter ausgearbeitet werden, um den Prioritäten des Ausschusses zu entsprechen und eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen.

Anfang 2019 wird der Ausschuss seine Arbeit im Bereich der Informationstechnologien aufnehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS). Daher wird das Arbeitsprogramm der CESNI zusätzlich zu den Arbeiten an den beruflichen Befähigungen und den technischen Vorschiften für Schiffe wichtige Punkte im Zusammenhang mit diesem neuen Tätigkeitsbereich enthalten.

 

Einrichtung der Arbeitsgruppe CESNI/TI

Der Ausschuss hat eine neue ständige Arbeitsgruppe Informationstechnologien (CESNI/TI) eingesetzt, um sein Arbeitsprogramm im Bereich der Informationstechnologien umzusetzen. Diese neue Arbeitsgruppe ist bereits die dritte ihrer Art, die es ermöglicht, auf die wertvollen Erfahrungen der bestehenden Arbeitsgruppe Technische Vorschriften (CESNI/PT) und der Arbeitsgruppe Berufsbefähigungen (CESNI/QP) zurückzugreifen. Die Hauptaufgabe von CESNI/TI wird darin bestehen, technische Standards im Bereich der Informationstechnologie, auch für RIS, auszuarbeiten und die ordnungsgemäße Umsetzung der Standards sowohl im RIS-Bereich als auch in anderen Bereichen der Informationstechnologie zu fördern und Leitlinien und Analysen zu den Standards in der Informationstechnologie zu entwickeln.

Die CESNI-Mitglieder sehen große Vorteile in der schrittweisen Integration der bestehenden RIS-Expertengruppen (Expertengruppe Inland ECDIS, Expertengruppe VTT, Expertengruppe ERI und Expertengruppe NtS) in die Struktur und die Verfahren von CESNI. Daher wird die neue Arbeitsgruppe Informationstechnologien (CESNI/TI) sich zunächst in enger Zusammenarbeit mit diesen Expertengruppen auf die Erarbeitung von Vorschlägen für eine solche Integration konzentrieren.

 

(Quelle: CESNI Sekretariat)