CESNI-Sitzung vom 11. April 2024

11/04/2024

Am 11. April 2024 fand in Straßburg (Frankreich) unter dem Vorsitz von Herrn Ivan Bilić-Prcić, Vertreter Kroatiens, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt. Die anwesenden Mitgliedstaaten haben die neue Ausgabe des Europäischen Standards für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN) angenommen. Des Weiteren billigten sie Erläuterungen zum ES-QIN 2024/1 und zum ES-TRIN 2023/1 sowie Leitlinien zur Festlegung der notwendigen Befähigungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit alternativen Technologien.
 

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Bereich „Technische Vorschriften für Binnenschiffe“
 
Der CESNI hat Erläuterungen zum ES-TRIN 2023/1 (Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe) angenommen, der bekanntlich am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Erläuterungen werden im Mai auf der CESNI-Website veröffentlicht. Darin werden die Änderungen der Ausgabe 2023/1 gegenüber der Ausgabe 2021/1 sowie deren Gründe dargelegt. Die Änderungen betreffen u. a. Fahrgastschiffe, die Abwassersammlung sowie Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt und Brennstoffzellen. Die Erläuterungen richten sich in erster Linie an die für Schiffsuntersuchungen zuständigen Untersuchungskommissionen, aber auch an Werften, Schiffsausrüster und -eigner.
 
Des Weiteren hat der CESNI in dieser Sitzung den Entwurf des ES-TRIN 2025/1 und die noch offenen Fragen geprüft. Der Standard wird zu dessen Annahme auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des CESNI am 17. Oktober 2024 stehen. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe 2023/1 betreffen Vorschriften für die Lagerung und den Einsatz von Methanol, elektrische Antriebssysteme sowie die Verwendung von Aluminium oder faserverstärktem Kunststoff für den Bau von Fahrgastschiffen.
 
Bereich „Berufsbefähigungen“
 
Der CESNI hat die neue Ausgabe des Europäischen Standards für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN 2024/1) angenommen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die wichtigste Änderung zielt auf eine Stärkung der Ausbildung für die Führungsebene ab. Schiffsführer sollen besser auf das Fahren und Manövrieren in der Nähe von Seeschiffen vorbereitet werden. So werden in den Standards die Befähigungen präzisiert, die für Gebiete, in denen See- und Binnenschiffe gemeinsam fahren, erforderlich sind. Der Inhalt der praktischen Prüfung bleibt von diesen Änderungen der Befähigungsstandards unberührt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen im ES-QIN seit der letzten, von 2019 stammenden Ausgabe hat der CESNI des Weiteren der Veröffentlichung von Erläuterungen zugestimmt. Diese dienen der Information des Gewerbes und sonstiger Interessenträger zu den Gründen und Folgen der Änderungen.
 
Darüber hinaus hat der CESNI Leitlinien zur Festlegung der notwendigen Befähigungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit alternativen Technologien gebilligt. Diese Leitlinien betreffen in einem ersten Schritt die Stromversorgung für den Antrieb und Methanol. Sie richten sich an Fachpersonen (an Bord und/oder an Land), die mit den Risiken der eingesetzten neuen Technologie vertraut sein müssen. Für Fahrzeuge mit Stromversorgung für den Antrieb haben die Sachverständigen des CESNI den Fokus auf Lithium-Ionen-Batterien gelegt und die folgenden Risiken festgestellt: thermisches Durchgehen, Gasaustritt, elektrische Gefahren und ein falscher Anschluss. Weitere Aspekte wie die Auslagerung von Wartungsaufgaben und die Risiken im Zusammenhang mit der Handhabung von Wechselbatterien sind ebenfalls in die Leitlinien eingeflossen. Bei Methanol bestehen Gefahren im Zusammenhang mit der Toxizität, Umweltschäden und dem (im Vergleich zu Diesel) höheren Entflammbarkeitspotenzial. Die Leitlinien richten sich in erster Linie an Ausbildungseinrichtungen und Schulen, die Berufsschüler in neuen Technologien ausbilden. Sie können aber auch für Fahrzeugeigentümer und Versicherungsgesellschaften interessant sein, die möglicherweise ebenfalls Anforderungen an die Besatzungsmitglieder stellen. Es ist denkbar, dass die Leitlinien in einem zweiten Schritt zu CESNI-Standards weiterentwickelt werden.
 
Die Leitlinien werden im Laufe des Monats Mai 2024 auf der CESNI-Website veröffentlicht, während der ES-QIN 2024/1 und die Erläuterungen im Januar 2025 veröffentlicht werden.
 
Bereich „Informationstechnologien“
 
Der CESNI hat den Entwurf des ES-RIS 2025/1 (Europäischer Standard für Binnenschifffahrts-informationsdienste) geprüft. Dieser soll – ebenso wie der ES-TRIN 2025/1 – in der Oktober-Sitzung des CESNI angenommen werden. Diese dritte Ausgabe des ES-RIS umfasst insbesondere Änderungen zur Ermöglichung der dynamischen Anzeige von Informationen zu Wasserständen oder Tonnen auf Inland ECDIS Geräten. Diese Informationen werden in Echtzeit durch Inland AIS Geräte übertragen. Des Weiteren sieht diese Ausgabe einen Mechanismus zur Verbesserung der Zuverlässigkeit von Binnenschifffahrtskarten und Gewährleistung ihres reibungslosen Funktionierens auf allen Inland ECDIS Geräten vor und sorgt für die Vereinfachung und Modernisierung von Nachrichten für die Binnenschifffahrt (Reduzierung der Anzahl der Nachrichtentypen und Einführung eines Mechanismus für die automatische Übersetzung bestimmter Informationen). Im Bereich der elektronischen Meldungen wurde die ERINOT-Meldung durch ein einheitliches Meldungsformat modernisiert, das flexibler und zeitgemäßer ist. Mit diesem Format können mehr für die Sicherheit und die Verwaltung der Wasserstraßen nützliche Informationen übertragen werden, wie beispielsweise über die für den Antrieb eingesetzten alternativen Energien.
 
Sitzungsteilnehmer
 
An der Sitzung des Ausschusses nahmen teil:

  • neun Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, die Schweiz und die Tschechische Republik;
  • die Europäische Kommission (EK), die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und die Moselkommission;
  • vier anerkannte Verbände: EBU, EDINNA, ESO und GERC.

 
Nächste Sitzung
 
Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 17. Oktober 2024 statt.