CESNI-Sitzung vom 15. April 2021

23/04/2021

Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) hielt am Donnerstag, dem 15. April 2021, mit seinem Vorsitzenden, Herrn Dabrowski, und Mitgliedern des Sekretariats in Straßburg eine Online-Sitzung ab. An der Sitzung nahmen dreizehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei und die Tschechische Republik) sowie die Europäische Kommission, die Flusskommissionen (für Donau, Mosel, Rhein und Save), acht anerkannte Verbände (CEMT, EBA, EDINNA, ETF, GERC, IVR, ESO, EBU) und die Ukraine (als Beobachterstaat) teil.

Neben der Vorstellung der neuen strategischen Leitlinien des Ausschusses zur Vorbereitung seines künftigen Arbeitsprogramms diente die CESNI-Sitzung der Annahme mehrerer Standards und der Kenntnisnahme des Stands der Arbeiten in den Arbeitsgruppen PT (Technische Vorschriften), QP (Berufsbefähigungen) und IT (Informationstechnologien). Die Anerkennung eines neuen Beobachterstaates (Vereinigtes Königreich) und eines neuen nichtstaatlichen Verbandes (European IWT Platform) bestätigte einmal mehr das Interesse und die Bedeutung des Ausschusses und seiner Arbeit für die europäische und internationale Binnenschifffahrt.

 

 

Neue strategische Leitlinien des CESNI ab 2022

 

Das aktuelle Arbeitsprogramm und die strategischen Leitlinien des Ausschusses laufen im Dezember 2021 aus. Der GD MOVE und dem Sekretariat der ZKR kam daher die Aufgabe zu, neue strategische Leitlinien zu erarbeiten, über die am 9. April 2021 eine Einigung erzielt wurde.

Zu den wichtigsten Themen der neuen strategischen Leitlinien des Ausschusses gehören unter anderem die Unterstützung des Übergangs zu einer emissionsfreien Flotte (einschließlich der Nutzung von alternativen Kraftstoffen, Batterien und elektrischen Antriebssystemen), die Schiffsautomatisierung und die Digitalisierung der Binnenschifffahrt, jeweils auch im Bereich der Berufsbefähigungen. Die neuen Leitlinien stehen wie bisher in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen Aufgaben des CESNI, d. h. der Ausarbeitung und Annahme von Standards, der Unterstützung bei der einheitlichen Umsetzung dieser Standards sowie der Beratung und Durchführung von Analysen.

Der Ausschuss nahm in seiner Sitzung von den neuen strategischen Leitlinien Kenntnis, sodass nun die Aufstellung des neuen mehrjährigen Arbeitsprogramms in Angriff genommen werden kann. Dementsprechend wurde zur Einreichung von Vorschlägen für die in den kommenden Jahren durchzuführenden Aufgaben aufgerufen, wobei die Vorschläge zunächst auf Arbeitsgruppenebene diskutiert werden sollen. Ziel ist es, das neue Arbeitsprogramm des CESNI in der nächsten Sitzung am 28. Oktober 2021 zu verabschieden.

 

Annahme der ersten Edition des ES-RIS: ES-RIS 2021/1

 

In seiner Sitzung am 15. April nahm der CESNI die erste Edition des Europäischen Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste, ES-RIS 2021/1, an. Für die Arbeit des CESNI stellt die Annahme dieses Standards einen wichtigen Schritt dar.

Diese erste Edition des ES-RIS ist eine Zusammenstellung aller aktuellen RIS-Standards in einem einzigen Dokument:

  • Inland ECDIS,
  • Schiffsverfolgung und -aufspürung (VTT),
  • Test Standard für Inland AIS,
  • Elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt (ERI),
  • Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NtS).

 

Der Vorteil des ES-RIS besteht insbesondere darin, dass die Kohärenz zwischen den verschiedenen RIS-Standards verbessert und die administrative Arbeit bei der Aktualisierung der Standards erleichtert wird.

Der CESNI beabsichtigt, den ES-RIS alle zwei Jahre im Gleichschritt mit den Revisionen des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) zu überarbeiten. Dieses Verfahren ermöglicht allen Beteiligten eine klare Sicht und ein klares Verständnis der Agenda, um zu den verschiedenen Revisionen entsprechend beitragen zu können. Die nichtständigen Arbeitsgruppen von CESNI/TI arbeiten bereits an der neuen Edition des ES-RIS, deren Annahme für Oktober 2022 geplant ist.

 

CESNI verabschiedet Empfehlungen für grundlegende Sicherheitsausbildung von Decksleuten

 

Da es in mehreren Ländern noch keine nationalen Anforderungen für die grundlegende Sicherheitsausbildung von Decksleuten gibt, hielt der CESNI es für sinnvoll, Empfehlungen für eine Ausbildung zu entwickeln, die die häufigsten Gefahren an Bord konventioneller Schiffe abdeckt. Die Ausbildung ist für Decksleute bestimmt, die neu in die Binnenschifffahrt einsteigen und keine Berufsausbildung absolvieren.

Die Ausbildung dauert in der Regel ca. drei Tage und hat folgende Schwerpunkte:

  • Verwendung der Rettungsmittel gegen das Ertrinken,
  • Sicheres Bewegen an Bord, um ein Abstürzen zu verhindern,
  • Kommunikation mit anderen Besatzungsmitgliedern (einschließlich acht Standardredewendungen für Notfallsituationen in Englisch)
  • Anwendung der Sicherheitsrolle und Bewusstsein für Gefahren im Zusammenhang mit Seilen und Drähten,
  • Grundlagen der Brandbekämpfung an Bord und Umgang mit tragbaren Feuerlöschern,
  • Grundkenntnisse der Gefahren an Bord durch Lärm,
  • Grundlagen des Umgangs mit Gefahrstoffen/Gefahrgütern,
  • Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe.

 

CESNI nimmt Standardredewendungen an

 

Angehende Matrosen und Schiffsführer sollten in verschiedenen Situationen in der Lage sein, Standardredewendungen zu verwenden, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

Der CESNI hat daher auf der Grundlage der kostenlosen Smartphone-App LE SINCP, die von Binnenschifffahrtsschulen in Deutschland und den Niederlanden im Rahmen des INTERREG-Projekts „Ler(n)ende Euregio“ entwickelt wurde, Standardredewendungen festgelegt. Die App ist für die Binnenschifffahrt konzipiert und ermöglicht es den Schülern, die Standardredewendungen in vier Sprachen (DE, EN, FR, NL) zu lesen und anzuhören. Die Ausbildungseinrichtungen der Binnenschifffahrt (vertreten durch EDINNA) haben sich zur Verwendung dieser nunmehr vom CESNI angenommenen Standardredewendungen verpflichtet.

Die Standardredewendungen stehen mit den geltenden Polizeivorschriften und den internationalen Sprechfunkregeln im Einklang und sollen die Kommunikation in verschiedenen Situationen erleichtern und ein sichereres Umfeld an Bord schaffen.

Die Standardredewendungen decken folgende Kommunikationssituationen ab:

  • Schiff-Schiff (Manövrieren, Fahren, Warnung und Kommunikation),
  • Schiff-Land (z. B. Radarabfrage, Austausch über Schiffskurs, Ankern),
  • Standardredewendungen für Notfallsituationen (z. B. Brand, Leck, Kollision),
  • Kommunikation zwischen den Besatzungsmitgliedern an Bord (z. B. Anweisungen),
  • Kommunikation auf Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter.

 

Veröffentlichung neuer FAQ zur Klarstellung der ES-QIN-Standards

 

Der CESNI bewilligte in seiner Sitzung die Veröffentlichung von den Antworten auf sieben Fragen zur Auslegung des Europäischen Standards für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN) auf der CESNI-Website. Diese Aufgabe gewinnt mit Blick auf die Anwendung des Standards ab dem 18. Januar 2022 immer mehr an Bedeutung.

Geklärt werden Fragen über

  • die praktische Prüfung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar,
  • zusätzliche mögliche Testmethoden beim Hörtest,
  • die Art des 2D-Barcodes, mit dem von Besatzungsdokumenten auf die Europäische Besatzungsdatenbank verwiesen wird,
  • den empfohlenen, aber nicht verpflichtenden Gebrauch von biometrischen Fotos in Besatzungsdokumenten,
  • die Gestaltung der „Nummer des Dokuments“ bei Seriennummern in Besatzungsdokumenten,
  • die Zuständigkeit der Behörden verschiedener Staaten bei der Erneuerung von Schifferdienstbüchern sowie
  • die gesonderte Betrachtung des Schifferdienstbuches und der Befähigungszeugnisse in einem „mit Befähigungszeugnissen zusammengeführten Schifferdienstbuch“.

 

In Kürze: Weitere Arbeiten von CESNI/PT, CESNI/QP und CESNI/TI

 

Die laufenden Arbeiten im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe konzentrierten sich auf mögliche künftige Änderungen des ES-TRIN, etwa ein neues Muster für Binnenschiffszeugnisse und die Bestimmungen für bestehende Schiffe, sowie auf die Prüfung von Abweichungen für Pilotprojekte und die Umsetzung der Roadmap zur Lärmminderung.

Neben diesen Arbeiten der Arbeitsgruppe CESNI/PT nahm der CESNI auch die ersten Diskussionen und Ergebnisse der nichtständigen Arbeitsgruppe CESNI/QP/Crew bezüglich der Entwicklung moderner und flexibler Besatzungsvorschriften in Europa sowie die weiteren Arbeiten in diesem Bereich (Entwurf eines Fahrplans) zur Kenntnis.

Was die Arbeitsgruppe CESNI/TI betrifft, so befasste sich diese mit so unterschiedlichen Themen wie der Vorbereitung der zweiten Edition des ES-RIS, der Organisation einer Anhörung zum Bedarf einer besseren Einbindung der Binnenschifffahrt in die Logistikketten und dem Beitrag des ES-RIS dazu sowie dem Entwurf eines Leitfadens mit bewährten Praktiken zur Cybersicherheit für Binnenhäfen.

 

Anerkennung eines neuen Beobachterstaates und eines neuen nichtstaatlichen Verbandes

 

Der Ausschuss freute sich, dem Vereinigten Königreich in seiner April-Sitzung nach entsprechendem schriftlichem Antrag den Status eines Beobachterstaates zu gewähren. Das Vereinigte Königreich war von Anfang an aktives Mitglied des CESNI, in seiner früheren Eigenschaft als EU-Mitgliedstaat. Der Ausschuss sieht der Teilnahme des Vereinigten Königreichs an seinen Arbeiten in dieser neuen Form mit Freude entgegen.

Der CESNI war auch erfreut, der Europäischen Binnenschifffahrtsplattform (European IWT Platform) den Status eines anerkannten nichtstaatlichen Verbandes zu verleihen, und lud die Plattform ein, sich an seinen künftigen Arbeiten auf Arbeitsgruppenebene aktiv zu beteiligen. Die Europäische Binnenschifffahrtsplattform war 2018 von der Europäischen Binnenschifffahrts-Union (EBU) und der Europäischen Schifferorganisation (ESO) gegründet worden und wird von diesen mittels eines Koordinators überwacht. Die Plattform zielt darauf ab, den Sektor zu stärken, indem sie sich an den verschiedenen Entscheidungsprozessen in den von ihren Gremien abgedeckten Bereichen proaktiv beteiligt.

 

Ukrainisches Gesetz über die Binnenschifffahrt

 

Die Ukraine, ein Beobachterstaat des CESNI, hat am 3. Dezember 2020 ein Gesetz über die Binnenschifffahrt verabschiedet, das den vom CESNI veröffentlichten Standards einen wichtigen Platz einräumt. Der Ausschuss beglückwünschte die Ukraine und ihre Vertreter herzlich zu dieser wichtigen Arbeit und bekräftigte sein Engagement für die Harmonisierung der europäischen Vorschriften in der Binnenschifffahrt.

Die nichtamtlichen Übersetzungen des ES-TRIN und des ES-QIN ins Ukrainische sind nunmehr auf der CESNI-Website verfügbar.

 

Verschiedenes

 

Das CESNI-Sekretariat arbeitet derzeit an einer Umstrukturierung der Website www.cesni.eu, um Inhalte und Dokumente für Besucher leichter zugänglich zu machen. Die neue Version der Website wird auch eine Seite zum Thema Informationstechnologien enthalten. Die aktualisierte Website soll Ende Mai 2021 online gehen.

Die nächste Sitzung des CESNI ist für den 28. Oktober 2021 in Straßburg terminiert. Der Ausschuss hofft sehr, dass seine Mitglieder dann wieder im Palais du Rhin tagen können.