CESNI-Sitzung vom 17. Oktober 2024

17/10/2024

Am 17. Oktober 2024 fand in Straßburg (Frankreich) unter dem Vorsitz von Herrn Ivan Bilić-Prcić, Vertreter Kroatiens, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt. Die anwesenden Mitgliedstaaten nahmen die neuen Ausgaben des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und des Europäischen Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste (ES-RIS) an. Des Weiteren billigten sie vorläufige Leitlinien für Pilotprojekte zur Speicherung von gasförmigem Wasserstoff und verabschiedeten das Arbeitsprogramm des CESNI für den Zeitraum 2025-2027. Die Standards und das Arbeitsprogramm werden bis Ende November, einen Monat nach ihrer Annahme, auf der CESNI-Website veröffentlicht.
 

Quelle: Adobe Stock

 
Annahme des ES-TRIN 2025/1 im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe …
 
Der CESNI nahm die neue Ausgabe des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe, ES-TRIN 2025/1, an.
 
Diese neue Ausgabe des Standards, welche die Ausgabe 2023/1 ersetzen soll, sieht die Einführung wichtiger Änderungen vor, die folgende Bereiche betreffen:

  • Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt, insbesondere Lagerung und Einsatz von Methanol,
  • Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen und von Brennstoffen,
  • elektrische Antriebe,
  • Lithium-Ionen-Akkumulatoren,
  • Verwendung von Aluminium oder faserverstärkter Kunststoff für den Bau von Fahrgastschiffen,
  • Verzicht auf das Motorparameterprotokoll,
  • Anerkennung der Ausnahme zwecks praktischer Erprobung für Motoren,
  • Füllanschlüsse und geeignete Farbschemata von Füllanschlüssen,
  • Navigations- und Informationsgeräte, insbesondere Inland AIS Geräten,
  • Kläranlagen,
  • in der Höhe verstellbare Steuerhäuser und Übergangsbestimmungen für einziehbare Steuerhäuser,
  • selbsttätige Druckwassersprühanlagen,
  • Verbindungsteile zwischen Anker und Kette,
  • Schlafräume,
  • Aktualisierung der Verweise auf die Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV), auf den ES-RIS 2025/1 und auf internationale Normen
  • sowie redaktionelle Korrekturen.

 
Der ES-TRIN 2025/1 soll am 1. Januar 2026 im jeweiligen Rechtsrahmen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und der Europäischen Union (EU) in Kraft treten.
 
Darüber hinaus billigte der CESNI vorläufige Leitlinien für die Speicherung von gasförmigem Wasserstoff. Ziel ist es, Erfahrungen in diesem Bereich zu sammeln, bevor diese Vorschriften in den ES-TRIN 2027/1 aufgenommen werden. Die Leitlinien sollen von den Mitgliedstaaten und den anerkannten Verbänden auf breiter Basis geteilt werden, um ihre Anwendung für die Entwickler innovativer Schiffe zu erleichtern.
 
… und des ES-RIS 2025/1 im Bereich der Informationstechnologien
 
Auf der Sitzung wurde auch die neue Ausgabe des Europäischen Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste, ES-RIS 2025/1, angenommen.
 
Diese neue Ausgabe des ES-RIS umfasst insbesondere Änderungen zur Ermöglichung der dynamischen Anzeige von Informationen zu Wasserständen oder Tonnen auf Inland ECDIS-Geräten. Diese Informationen werden in Echtzeit durch Inland AIS-Geräte übertragen. Des Weiteren sieht diese Ausgabe einen Mechanismus zur Verbesserung der Zuverlässigkeit von Binnenschifffahrtskarten und Gewährleistung ihres reibungslosen Funktionierens auf allen Inland ECDIS-Geräten vor und sorgt für die Vereinfachung und Modernisierung von Nachrichten für die Binnenschifffahrt (Reduzierung der Anzahl der Nachrichtentypen und Einführung eines Mechanismus für die automatische Übersetzung bestimmter Informationen). Im Bereich der elektronischen Meldungen wurde die ERINOT-Meldung durch ein einheitliches Meldungsformat modernisiert, das flexibler und zeitgemäßer ist. Mit diesem Format können mehr für die Sicherheit und die Verwaltung der Wasserstraßen nützliche Informationen übertragen werden, wie beispielsweise über die für den Antrieb eingesetzten alternativen Energien.
 
Der ES-RIS 2025/1 soll am 1. Januar 2026 im jeweiligen Rechtsrahmen der ZKR und der EU in Kraft treten.
 
Fortsetzung der Arbeiten im Bereich der Berufsqualifikationen
 
Im Bereich der Berufsqualifikationen wurden die Arbeiten gemäß dem Arbeitsprogramm des CESNI fortgesetzt. Der Ausschuss nahm insbesondere die Fortschritte bei den künftigen Besatzungsstandards sowie den Stand der Überlegungen zu den Standards für E-Tools zur Kenntnis.
 
Annahme des Arbeitsprogramms 2025-2027 des CESNI
 
Auf seiner Sitzung nahm der CESNI sein Arbeitsprogramm für die nächsten drei Jahre (2025-2027) an, das sich auf die vom Sekretariat der ZKR und der Europäischen Kommission vorgeschlagenen strategischen Leitlinien stützt. Dieses ehrgeizige Programm ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Delegationen und der Konsultationen mit den verschiedenen Akteuren der Binnenschifffahrt, insbesondere den anerkannten Verbänden, die das Gewerbe vertreten.
 
Das neue Arbeitsprogramm spiegelt die Prioritäten der ZKR und der EU wider und umfasst eine Reihe von Aufgaben im Zusammenhang mit

  • neuen Technologien und Innovationen, einschließlich der sicheren Nutzung neuer Energiequellen und Antriebssysteme, sowie den Fähigkeiten zum Umgang mit diesen, zur Unterstützung des Übergangs zur Emissionsfreiheit;
  • modernen und flexiblen Besatzungsvorschriften;
  • der Digitalisierung der Binnenschifffahrt, einschließlich automatisierter Schiffe, digitaler Dokumente, Navigations- und Informationsausrüstung (z. B. Spurführungsassistent in der Binnenschifffahrt) sowie elektronischer Geräte für die Aufzeichnung und den Austausch von Informationen über die Besatzung;
  • der Überarbeitung und Weiterentwicklung der Standards zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Binnenschifffahrt und zur Anpassung an die technische Entwicklung.

 
Sitzungsteilnehmer
 
An der Sitzung des Ausschusses nahmen teil:

  • zehn Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, die Schweiz und die Tschechische Republik;
  • die Europäische Kommission, die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und die Donaukommission;
  • fünf anerkannte Verbände: CEMT, EBA, EBU, ESO, IVR.

 
Nächste Sitzungen
 
Die nächsten Sitzungen des Ausschusses finden am 10. April 2025 und am 16. Oktober 2025 statt.