Bei der Frühjahrsplenartagung im Juni 2015 in Rotterdam wurde ein Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt („CESNI“) durch einen Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR – https://www.ccr-zkr.org/) eingerichtet. Dieser Beschluss bringt die Entwicklung einheitlicher, moderner und anwenderfreundlicher Vorschriften voran und trägt so der „Vision 2018“ der ZKR für eine nachhaltige Entwicklung der Binnenschifffahrt Rechnung.
Die Schaffung des neuen Arbeitsgremiums spiegelt den gemeinsamen Willen von Zentralkommission und Europäischer Union wider, auf europäischer Ebene die Fäden der politischen Steuerung, insbesondere im Bereich der Binnenschifffahrtsgesetzgebung, enger zusammen laufen zu lassen.
In diesen Ausschuss werden Sachverständige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Zentralkommission sowie Vertreter der internationalen Organisationen der Binnenschifffahrt berufen. Eine wichtige Rolle werden die Vertreter der einzelnen Binnenschifffahrtsakteure und -branchen spielen. Durch die Schaffung dieses Ausschusses möchte die Europäische Kommission sowie die ZKR die Gesetzgebungsprozesse für die Binnenschifffahrt vereinfachen, damit die Erfahrungen der ZKR allen institutionellen Partnern und betroffenen Akteuren zugute kommen können.
Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung technischer Standards im Bereich der Binnenschifffahrt hat insbesondere folgende Aufgaben: