Europaweit agierende nichtstaatliche Organisationen, die mit Binnenschifffahrtsfragen befasst sind, können den Status eines von CESNI anerkannten nichtstaatlichen Verbandes gemäß den internen Vorschriften über den Status anerkannter nichtstaatlicher Verbände erwerben.
Die anerkannten Verbände können an den Arbeitenim Ausschuss und in den Arbeitsgruppen aktiv teilnehmen und haben Zugang zu den Arbeitsdokumenten des CESNI. Die anerkannten Verbände haben zudem die Möglichkeit, dem Ausschuss über das Sekretariat ihnen zweckdienlich erscheinende Informationen und Vorschläge zu unterbreiten.
Liste der anerkannten Verbände
- AQUAPOL : International police cooperation on the water
- CEMT : Confederation of European Maritime Technology Societies
- CEN-CENELEC : European Committee for Standardization – European Electrotechnical Committee for Standardization
- EADINS : European Association of Developers of Inland Nautical Software
- EBA : Europäischer Sportschiffahrtsverband
- EBI : European Boating Industry
- EBU UENF : Europäische Binnenschifffahrtsunion
- EDINNA : Education in Inland Navigation
- EMH: European Maritime Heritage
- ESO OEB : Europäische Schifferorganisation
- ETF : Europäische Transportarbeiter-Föderation
- EUROMOT : Europäischer Verband der Hersteller von Verbrennungsmotoren und alternativen Antrieben
- European IWT Platform: Europäische Binnenschifffahrtsplattform
- EVB : Europäischer Verband der Binnenhäfen
- FEMAS : Federation of European Maritime Associations of Surveyors and Consultants
- GERC : Gruppe der anerkannten europäischen Klassifikationsgesellschaften für die Binnenschifffahrt
- Hydrogen Europe : europäisches Dachverband zur Vertretung der Wasserstoffindustrie
- IVR : Internationale Vereinigung zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Binnenschiffahrtund der Versicherung und zur Führung des Binnenschiffsregisters in Europa
- SEA EUROPE : Shipyards’ & Maritime Equipment Association
- VBW : Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V.
Um ein anerkannter Verband zu werden,
muss der Verband, der sich um die Anerkennung bewirbt, an das Sekretariat einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben richten:
- Beschreibung des Verbandes, seiner Mitglieder, seiner Zuständigkeiten und seiner Erfahrungen;
- Begründung seines Antrags;
- Beitrag, den er zu den Arbeiten des Ausschusses zu leisten gedenkt;
- Anerkennung der Bestimmungen, die im Ausschuss den Status des anerkannten Verbandes regeln.
Weitere Informationen über das Verfahren entnehmen Sie bitte den internen Vorschriften über den Status anerkannter nichtstaatlicher Verbände: FR / DE / NL / EN
Kontakt: comite_cesni@cesni.eu